Die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, hat heute ihre Vorschläge (SG/Inf(2021)13) zur Verbesserung der Umsetzung sozialer Rechte in Europa durch die Stärkung des Systems der Europäischen Sozialcharta vorgestellt.
Die Verbesserung der Umsetzung sozialer Rechte in Europa und die diesbezügliche Stärkung des Systems der Europäischen Sozialcharta ist ein seit Langem bestehendes Ziel des Europarates. Die COVID-19-Pandemie hat diesen Prozess beschleunigt und die Notwendigkeit aufgezeigt, soziale Rechte und ihren wirksamen Schutz als Teil des Gesamtsystems kollektiver Garantien für den Menschenrechtsschutz in Europa zu stärken. Der anhaltende Wirtschaftsabschwung wird zusätzlichen Druck auf die begrenzten Ressourcen ausüben, nicht nur für die Verwirklichung sozialer Rechte, sondern auch, wenn es darum geht, ihren Abbau zu verhindern.
Die in dem Dokument dargelegten Vorschläge haben Anregungen aus verschiedenen Quellen gewonnen, insbesondere: den Entscheidungen des Ministerkomitees; von Menschenrechtsexpertinnen und -experten der Mitgliedsstaaten im Bericht des Lenkungsausschusses für Menschenrechte (CDDH) von 2019 gemeinsam formulierten Vorschlägen; Vorschlägen des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte (ECSR) und einer Erklärung des Regierungsausschusses der Europäischen Sozialcharta und der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit (GC).
Vor Kurzem hat die Generalsekretärin eine Hochrangige Expertengruppe für soziale Rechte (Expertengruppe) ernannt, die der Generalsekretärin im März ihren Bericht mit verschiedenen Vorschlägen vorgelegt hat, die ebenfalls im vorliegenden Dokument berücksichtigt wurden.
Die Vorschläge der Generalsekretärin gliedern sich in drei Schwerpunkte:
- die nötige politische Unterstützung zur Verbesserung des Beitrags des Europarates bei der Umsetzung sozialer Rechte in Europa;
- Verbesserungen der im Rahmen der Europäischen Sozialcharta eingeführten Verfahren und die Prozesse, die eingeleitet werden könnten, um die Wirksamkeit und Auswirkungen der Charta zu stärken; und
- zukunftsorientierte, substanzielle und verfahrensbezogene Entwicklungen, die eine eingehendere Prüfung durch die Mitgliedsstaaten des Europarates und die Vertragsstaaten der Charta erfordern.