Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat heute drei separate Urteile in Fällen im Zusammenhang mit dem Klimawandel erlassen. Im Fall Verein KlimaSeniorinnen Schweiz und andere gegen die Schweiz stellte der Gerichtshof Verstöße gegen Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 6 § 1 (Zugang zu einem Gericht) der Europäischen Menschenrechtskonvention fest, da die Schweiz keine ausreichenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergriffen hat.
Das Urteil der Großen Kammer in diesem Fall ist rechtskräftig. Das Ministerkomitee des Europarates wird nun die Umsetzung des Urteils durch die schweizerischen Behörden überwachen. Die Beschwerden in zwei weiteren Fällen im Zusammenhang mit dem Klimawandel – Duarte Agostinho und andere gegen Portugal und 32 andere sowie Carême gegen Frankreich – befand der Gerichtshof für unzulässig.
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Menschenrechte und Umwelt: Der Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention