Zurück Auf dem Weg zu einer Empfehlung zum Verbot des Handels mit Gütern, die zum Zweck der Folter und der Todesstrafe eingesetzt werden

Auf dem Weg zu einer Empfehlung zum Verbot des Handels mit Gütern, die zum Zweck der Folter und der Todesstrafe eingesetzt werden

Das Ministerkomitee des Europarates hat heute grünes Licht zur Erstellung einer Empfehlung gegeben, in deren Mittelpunkt der Handel mit Gütern steht, die zum Zweck der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen oder Strafen sowie der Todesstrafe eingesetzt werden.

Das Ministerkomitee stützt sich auf eine vom Lenkungsausschuss für Menschenrechte (CDDH) verfasste Machbarkeitsstudie, in der die aktuelle Situation in Bezug auf den Handel mit derartigen Gütern und die bestehenden innerstaatlichen und internationalen Regelungen beleuchtet werden.

Die Studie enthält einen Anhang, in dem Ausrüstungen und Waffen zu Strafverfolgungszwecken aufgeführt sind, die zur Folter und Misshandlung von Menschen entwickelt wurden oder dazu missbraucht werden können, wie etwa am Körper getragene Elektroschock-Geräte, mechanische Zwangsmittel oder Waffen mit kinetischer Energie, aber auch Pharmaka, die für Hinrichtungen durch tödliche Injektionen missbraucht werden können.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass internationale Regelungen gestärkt werden müssen, um zu gewährleisten, dass die Maßnahmen der Mitgliedsstaaten des Europarates im Einklang mit ihren Menschenrechtsverpflichtungen zur Verhütung von Folter und Misshandlung und im Hinblick auf die Todesstrafe stehen.

Der CCDH sollte seinen Empfehlungsentwurf bis Juni 2020 fertigstellen.

Ministerkomitee Straßburg 12. Februar 2020
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