Zurück Handel mit menschlichen Organen: Europaratskonvention tritt in Kraft

Generalsekretär ruft Staaten zum Vertragsbeitritt auf
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Das Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen ist heute in den ersten fünf Staaten in Kraft getreten, die es bisher ratifiziert haben: Albanien, Malta, der Republik Moldau, Norwegen und der Tschechischen Republik.

Das Übereinkommen – der erste internationale Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung des Handels mit menschlichen Organen – wurde von weiteren siebzehn Staaten unterzeichnet, die es noch nicht ratifiziert haben: Armenien, Belgien, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Montenegro, Österreich, Polen, Portugal, der Russischen Föderation, der Schweiz, Spanien, der Türkei, der Ukraine und dem Vereinigten Königreich.

Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, begrüßte das Inkrafttreten des Übereinkommens und rief die Staaten dazu auf, ihm unverzüglich beizutreten.

„Das schmutzige Geschäft des Handels mit menschlichen Organen verursacht schwere Menschenrechtsverletzungen, denen wir vorbeugen und die wir energisch bekämpfen müssen. Diese Straftaten werden häufig von organisierten kriminellen Gruppen begangen und haben eine multinationale Dimension. Die Regierungen sollten rasch Maßnahmen ergreifen und wirksam zusammenarbeiten, indem sie sich den Rechtsrahmen zunutze machen, den das Übereinkommen bietet“, erklärte Generalsekretär Jagland.

Europarat Straßburg 1. März 2018
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