Die Gruppe Zugang zu Informationen (AIG) des Europarates, eine Gruppe unabhängiger Fachleute, die die Umsetzung der Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten durch die Vertragsparteien überwachen soll, hat ihre ersten Basisbewertungsberichte über Albanien und Armenien veröffentlicht.
Die Berichte enthalten eine umfassende Analyse der Vereinbarkeit der albanischen Gesetzgebung über das Recht auf Information und der armenischen Gesetzgebung über die Informationsfreiheit mit dem Übereinkommen.
In ihrem Bericht über Albanien stellt die Gruppe fest, dass die Gesetze über das Recht auf Information weitgehend mit den im Übereinkommen verankerten Grundsätzen und Verpflichtungen übereinstimmen. Die meisten der in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Einschränkungen des Rechts auf Zugang zu amtlichen Dokumenten stünden im Einklang mit den Gründen, die nach dem Vertrag zur Einschränkung dieses Rechts zulässig sind. Die Gruppe empfiehlt Albanien indes, die auf dem Schutz des Berufsgeheimnisses beruhende Einschränkung erneut zu prüfen.
In ihrem Bericht über Armenien vertritt die Gruppe die Auffassung, dass das Informationsfreiheitsgesetz zwar auf ein breites Spektrum von Behörden abzielt, dass es jedoch klarstellen sollte, dass alle Stellen, die Verwaltungsbefugnisse ausüben, und alle Informationen, die sich im Besitz von Behörden befinden, in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. Die Gruppe richtet eine Reihe von Empfehlungen an das Land, um die Einhaltung des Vertrags zu gewährleisten.
Die Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (auch bekannt als Tromsø-Konvention) ist das erste verbindliche internationale Rechtsinstrument, das das Recht jeder Person anerkennt, auf Antrag Zugang zu amtlichen Dokumenten zu erhalten, die sich im Besitz von Behörden befinden.
Sie legt den Vertragsparteien Mindestverpflichtungen auf, um das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten zu gewährleisten und dabei den Schutz des öffentlichen Interesses an Transparenz mit dem Schutz anderer legitimer Interessen wie der nationalen Sicherheit, der Verteidigung und der internationalen Beziehungen in Einklang zu bringen. Der Vertrag legt auch Verpflichtungen in Bezug auf das Verfahren zur Bearbeitung von Informationsanträgen und die Überprüfung von ablehnenden Entscheidungen durch eine unabhängige Stelle oder ein Gericht fest.
Die Gruppe Zugang zu Informationen (AIG) ist ein gemäß der Tromsø-Konvention eingesetztes Organ, das die Umsetzung des Vertrags durch die Vertragsparteien in Recht und Praxis bewertet und Empfehlungen zur vollständigen Einhaltung seiner Bestimmungen ausspricht. Sie setzt sich aus zehn unabhängigen Fachleuten auf dem Gebiet des Zugangs zu amtlichen Dokumenten zusammen. Auf der Grundlage ihrer Arbeit richtet ein zweites Überwachungsorgan, die Konsultationsrunde der Vertragsparteien, Empfehlungen an die Vertragsparteien. Bisher haben 17 Staaten den Vertrag ratifiziert und vier weitere haben ihn im Hinblick auf eine Ratifizierung unterzeichnet.