Zurück Tunesien tritt Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt bei

Néziha Labidi und Gabriella Battaini-Dragoni

Néziha Labidi und Gabriella Battaini-Dragoni

Tunesien ist heute als 45. Staat dem Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (SEV Nr. 201, „Lanzarote-Konvention“) beigetreten. Néziha Labidi, Ministerin für Frauen, Familie und Jugend, hinterlegte die Beitrittsurkunde im Rahmen einer Zeremonie, an der die Stellvertretende Generalsekretärin des Europarates, Gabriella Battaini-Dragoni, teilnahm.

Battaini-Dragoni sprach von einem Ereignis mit „hoher Symbolkraft“ und betonte, dass Tunesien der erste Nichtmitgliedsstaat des Europarates ist, der dem Übereinkommen beigetreten ist. „Unsere Arbeit, die darauf abzielt, sexuelle Vergehen gegen Kinder zu Straftaten zu erklären, die Opfer zu unterstützen und die Täter strafrechtlich zu verfolgen, erstreckt sich nunmehr über die Grenzen Europas hinaus“, fügte sie hinzu. „Wir hoffen, dass dies weltweit auch andere Länder sowie die wenigen Mitgliedsstaaten des Europarates, die noch immer keine Vertragsstaaten sind, zum Beitritt zu diesem einzigartigen Instrument zum Schutz von Kindern vor diesem abscheulichen Verbrechen veranlasst.“

Das Übereinkommen tritt in Tunesien am 1. Februar 2020 in Kraft.

Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch Straßburg 15. Oktober 2019
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