Die Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) hat Berichte veröffentlicht, in denen bewertet wird, inwieweit die Türkei und Montenegro das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) umsetzen.
In der Türkei werden der GREVIO zufolge die Fortschritte bei den Bemühungen zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen davon überschattet, dass zu wenige Fälle angezeigt werden, die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen eingeschränkt wird, Zwangsheiraten und die Verheiratung Minderjähriger weiterhin vorkommen und eine Täter-Opfer-Umkehr vorgenommen wird.
Zu dem positiven Entwicklungen zählen Reformen, durch die das türkische Strafrecht in Einklang mit den Anforderungen des Übereinkommens gebracht werden soll; gleichwohl ist die türkische Gesellschaft weiterhin von tief verwurzelten, beschränkenden und von Stereotypen geprägten Ansichten über die Rolle der Frau durchdrungen, die Gewalt gegen Frauen schüren, so die Experten.
Die Hauptkritikpunkte reichen von der zu geringen Anzeigerate von Fällen geschlechterspezifischer Gewalt gegen Frauen bis zur hohen Zahl von Minderjährigen- und Zwangsheiraten und den zunehmend restriktiven Bedingungen für unabhängige Frauenorganisationen. Der GREVIO-Bericht fordert die türkischen Behörden dringend auf, gezielte Maßnahmen zur korrekten Umsetzung des Übereinkommens zu ergreifen.
Im Hinblick auf Montenegro unterstreicht die GREVIO den Fortschritt, der beim Aufbau des rechtlichen, politischen und institutionellen Rahmens zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erzielt wurde. Gleichzeitig konstatiert die Expertengruppe, dass die Maßnahmen, die sich gezielt gegen Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und Zwangsheirat richten, mangelhaft sind, und stellt fest, dass in der Gesellschaft tief verwurzelte Ansichten diese Bemühungen untergraben.
Die GREVIO begrüßt das Gesetz gegen häusliche Gewalt, das Betretungs- und Kontaktverbote vorsieht; bei Maßnahmen, die sich gegen andere Formen von Gewalt richten, etwa Vergewaltigung und Zwangsheirat, besteht jedoch Verbesserungsbedarf, so die Expertengruppe. „Für die Opfer von Vergewaltigung und sexualisierter Gewalt, sexueller Belästigung und Zwangsheirat scheinen wenige oder gar keine Präventions- und Schutzmaßnahmen zu bestehen. Es wurden keine speziellen Dienste wie Zentren für Vergewaltigungsopfer oder Opfer sexueller Gewalt eingerichtet“, erklärt die GREVIO.