Die Mitglieder des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates haben am 30. Oktober 2019 im Rahmen ihrer Sitzung einen Bericht über die Kommunalwahlen in der Türkei (31. März 2019) und die Wiederholung der Bürgermeisterwahl in Istanbul (23. Juni 2019) verabschiedet, nachdem der Kongress Beobachtungsmissionen durchgeführt hatte. Bei der Debatte war auch der Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, anwesend.
In dem Bericht, der vom Berichterstatter des Kongresses, Andrew Dawson (Vereinigtes Königreich, ECR), präsentiert wurde, wird festgestellt, dass die beiden Wahlen, bei denen eine bemerkenswert hohe Wahlbeteiligung zu verzeichnen war, insgesamt ordnungsgemäß verliefen und dass die Abwicklung zufriedenstellend war. Die Wahllokalkommissionen erfüllten ihre technischen und verfahrenstechnischen Aufgaben im Allgemeinen kompetent.
Allerdings weist die verabschiedete Empfehlung auch auf einige nötige Verbesserungen hin. Abgesehen von der Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen für alle Parteien und Kandidat/inn/en betrifft die dringendste Reform den Hohen Wahlrat der Türkei, gegen dessen Entscheidung derzeit kein Einspruch möglich ist. Der Kongress ruft die türkischen Behörden auf, das Wahlrecht eindeutiger zu gestalten und alle sich auf Wahlen beziehenden Gesetze zu harmonisieren, um ihnen einen einheitlichen Rahmen zu verleihen. Ebenso empfiehlt er die Aufhebung von übermäßigen Beschränkungen der Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit, damit ein Klima entstehen kann, das wahrhaft demokratischen Wahlen uneingeschränkt zuträglich ist.