"Die Türkei muss dringende und notwendige Maßnahmen ergreifen, um das Vertrauen in ihre Justiz wiederherzustellen. Beheben sollte das Land die Schäden, die der Rechtsstaatlichkeit während des Ausnahmezustands und seiner Folgen zugefügt wurden", sagte Dunja Mijatović, die Menschenrechtskommissarin des Europarates, am Ende eines fünftägigen Besuchs in der Türkei.
Die Kommissarin erklärte, dass die Unabhängigkeit der türkischen Justiz in diesem Zeitraum ernsthaft untergraben wurde: dazu zählen die Verfassungsänderungen beim Rat der Richter und Staatsanwälte, die in klarem Widerspruch zu den Normen des Europarates stehen sowie die Aussetzung der gewöhnlichen Garantien und Verfahren für die Entlassung, Einstellung und Ernennung von Richtern und Staatsanwälten. Infolgedessen "wurde die bestehende Tendenz der türkischen Justiz, den Schutz des Staates über den der Menschenrechte zu stellen, deutlich verstärkt, und das Strafverfahren scheint oft auf eine bloße Formalität reduziert zu werden, insbesondere in terrorismusbezogenen Fällen. In unzähligen anderen Fällen wird die Justiz buchstäblich umgangen, auch bei Maßnahmen, die die grundlegenden Menschenrechte des Einzelnen ernsthaft beeinträchtigen, wie z.B. bestimmte Reisebeschränkungen oder das Recht, als Anwalt tätig zu werden", sagte die Kommissarin.
"Die Türkei hat das Recht und die Pflicht, den Terrorismus und kriminelle Organisationen zu bekämpfen, auch in Reaktion auf den Putschversuch vom 15. Juli 2016. Es gibt keine Sicherheit ohne Achtung der Menschenrechte, und gleichzeitig können die Menschen nicht in den Genuss der Menschenrechte kommen, wenn sie sich nicht sicher fühlen. Die Missachtung der Menschenrechte in dem Kampf gegen den Terrorismus untergräbt die Rechtsstaatlichkeit und das Vertrauen in die Justiz."