Am Montag äußerte sich der Generalsekretär des Europarates Jagland in einer Pressemitteilung zu den jüngsten Ereignissen in der Türkei:
„Selbst im vorliegenden Falle des Notstands ist es höchst fragwürdig, ob die Razzia gegen Cumhuriyet als angemessene Maßnahme gerechtfertigt werden kann.
Außerdem beunruhigt mich die Schließung von 15 kurdischen Medienkanälen per Dekret.
Ich möchte daran erinnern, dass auch im Falle des Notstandes die europäische Menschenrechtskonvention in der Türkei weiterhin Gültigkeit hat. Zwischen gewalttätigen oder terroristischen Handlungen und dem Ausdruck von Opposition oder starker Kritik an der Regierung muss sorgfältig unterschieden werden. Meinungsfreiheit ist eine essentielle Grundlage einer demokratischen Gesellschaft.
Wenn das Notstandsgesetz übermäßig genutzt wird, riskiert die Türkei eine Flut von Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.“