Der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs für Migration und Flüchtlinge, Tomáš Boček, begrüßt in einem heute veröffentlichten Bericht die Bemühungen Bosnien und Herzegowinas, den zahlreichen Migranten und Flüchtlingen Unterkunft und grundlegende Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig betont er, dass der Zugang zum Asylverfahren und zu Unterstützungsdiensten begrenzt ist und weiterhin Schwierigkeiten dabei bestehen, unbegleiteten Minderjährigen geeignete Unterkünfte bereitzustellen und den wirksamen Schutz des Kindeswohls zu gewährleisten.
„Die Unterkünfte und grundlegenden Dienstleistungen werden in Bosnien und Herzegowina von verschiedenen Akteuren zur Verfügung gestellt, die Behörden sollten darum die Unterstützung für Migranten und Flüchtlinge besser koordinieren und die Normen für geeignete und sichere Aufnahmeeinrichtungen für Frauen und Kinder umsetzen, besonders für unbegleitete Minderjährige“, erklärte der Sonderbeauftragte.
Bosnien und Herzegowina wurde 2018 mit über 24 000 Ankünften (20-mal mehr als im Jahr davor) zum bevorzugten Durchreiseland für Migranten und Flüchtlinge auf dem Westbalkan. Angesichts dieser hohen Zahl wurden mit Unterstützung der Entwicklungsbank des Europarates (CEB) und der Europäischen Union neue Aufnahmeeinrichtungen geschaffen. Schätzungen zufolge warten 4000 bis 5000 Menschen auf die Gelegenheit, die Grenze zu Kroatien zu überschreiten.
Auch in Kroatien, das für die EU-Außengrenze zuständig ist, wurde ein Anstieg der Ankünfte festgestellt: Im Jahr 2018 wurden über 7500 Menschen registriert, von denen nur 352 Asylsuchende im Land blieben.
Kroatien konzentrierte seine Bemühungen 2018 auf Strategien und Maßnahmen, die auf die Verhinderung unerlaubter Grenzübertritte und der Einreise in sein Hoheitsgebiet abzielen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ging mit Berichten über Zurückweisungen an der Grenze (Refoulements) einher.