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Ukraine: Kongress schließt Verfahren zur virtuellen Beobachtung der Kommunalwahl ab

Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates begrüßt, dass bei den Kommunalwahlen in der Ukraine erstmals auch Binnenvertriebene ihre Stimme abgeben konnten, und hat das Verfahren zur virtuellen Wahlbeobachtung abgeschlossen, das als temporäres und ausnahmsweises Nicht-Präsenz-Beobachtungsformat aufgrund der Coronavirus-Pandemie eingeführt wurde.

Auf Einladung der ukrainischen Behörden führte der Kongress ein virtuelles Verfahren zur Beobachtung der Kommunalwahlen durch, die in dem Land am 25. Oktober 2020 stattfanden. Die Delegation umfasste die Kongressmitglieder, die im Rat für demokratische Wahlen der Venedig-Kommission vertreten sind. Das sind Stewart Dickson (Vereinigtes Königreich, ILDG), Jos Wienen (Niederlande, PPC/CCE), Rosaleen O'Grady (Irland, ILDG) und Vladimir Prebilič (Slowenien, SOC/G/PD). Unterstützt wurde das Team von Prof. Markku Suksi, Mitglied der Unabhängigen Expertengruppe zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung.

Am 19. und 20. Oktober führte die Delegation Online-Informationsgespräche mit mehreren Beteiligten am Wahlvorgang. Zum Abschluss des virtuellen Verfahrens fand eine Online-Nachbesprechung mit dem Büro des Europarates in Kiew und einem örtlichen Beobachter statt, der am Wahltag im Namen des Kongresses Wahllokale in Kiew und Umgebung besucht hatte, im Einklang mit der Entschließung des Kongresses 455 (2020).

Die Kongressdelegation begrüßt insbesondere, dass Binnenvertriebene auf der Grundlage von Gesetzesänderungen, welche die Empfehlungen des Kongresses 386 (2016) und 419 (2018) widerspiegeln, erstmals bei Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben konnten. Das Problem, dass Binnenvertriebenen in der Ukraine das Wahlrecht vorenthalten wurde, war für den Kongress seit Langem ein zentrales Anliegen, und eine Vielzahl an Maßnahmen wurden umgesetzt, um diese historische Veränderung zu erreichen. Gleichzeitig ist bedauerlich, dass lediglich rund 100 000 Ukrainerinnen und Ukrainer von der neuen Bestimmung Gebrauch machten, während die Zahl der Binnenvertriebenen in dem Land auf eine Million geschätzt wird.

Infolge des virtuellen Verfahrens wird ein Informationsbericht erstellt, der dem Kongresspräsidium bei der für 26. November 2020 geplanten Sitzung vorgelegt wird.


Pressemitteilung
Ukraine: Kongress schließt Verfahren zur virtuellen Beobachtung der Kommunalwahl ab [EN]

Kongress der Gemeinden und Regionen Straßburg 28. Oktober 2020
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