In einem heute verabschiedeten gemeinsamen Gutachten weisen die Venedig-Kommission und das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) darauf hin, dass sich die strengen, mit schwerwiegenden Sanktionen verbundenen Verpflichtungen zur Deklaration und Offenlegung von Finanzdaten wahrscheinlich abschreckend auf die Zivilgesellschaft in der Ukraine auswirken werden und als Ganzes aufgehoben oder spürbar abgeschwächt werden sollten. Zudem muss die Ukraine das Vorhaben, die ebenso zu schweren menschenrechtlichen Bedenken Anlass gebende Verpflichtung für Antikorruptionsaktivisten zur elektronischen Deklaration aufzuheben, dringend umsetzen, und zwar bevor die ersten Deklarationen am 1. April 2018 fällig werden.
Gegenstand des Gutachtens sind die Gesetzesentwürfe zur Änderung ukrainischer Rechtsvorschriften und Steuerbestimmungen, durch welche die zuvor auferlegte und kritisierte Verpflichtung für Antikorruptionsaktivisten zur elektronischen Deklaration durch ein System ersetzt wird, das aufwendige Steuererklärungen und die Offenlegung umfassender Finanzdaten vorsieht. Dies würde zivilgesellschaftliche Organisationen (öffentliche Vereinigungen) betreffen, deren Gesamtjahreseinnahmen 14 350 € übersteigen, sowie Einzelpersonen, die technische Unterstützung aus dem Ausland beziehen.