Die Venedig-Kommission hat heute gemeinsam mit dem Büro der OSZE für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) ein Dringlichkeitsgutachten zum Gesetzesentwurf 3612 („Demokratie durch das allukrainische Referendum“) verabschiedet. Das Gutachten war im Mai vom Präsidenten des ukrainischen Parlaments (der Werchowna Rada) beantragt worden und wurde am 21. Juli – im Vorfeld der kommenden Plenarsitzung der Venedig-Kommission – verabschiedet, damit vor der Behandlung des Gesetzesentwurfs durch das Parlament eine juristische Expertise zur Verfügung steht.
In dem gemeinsamen Gutachten werden die Anstrengungen begrüßt, mit denen die Ukraine ihren rechtlichen und institutionellen Rahmen für landesweite Referenden anpassen und in Einklang mit den einschlägigen Normen und bewährten Praktiken bringen möchte. „Die Transparenz und die Inklusivität der Ausarbeitung des Entwurfs sind positiv zu bewerten“, heißt es in dem Gutachten. Zudem geht der Text auf einige Probleme ein, die Gegenstand kritischer Anmerkungen des BDIMR und der Venedig-Kommission waren. Allerdings nennt das Gutachten auch mehrere Punkte, die in dem Entwurf „verbesserungsfähig sind“ oder weiter geklärt werden sollten.