Das Vereinigte Königreich und Deutschland haben den Schutz, der Minderheitensprachen im Rahmen der Sprachencharta des Europarates (ECRML) gewährt wird, ausgeweitet. Erstmals seit 2008 setzen damit Vertragsstaaten zusätzliche Bestimmungen des Vertrags um.
Am 23. Dezember 2020 teilte das Vereinigte Königreich dem Europarat mit, dass es den Schutz und die Förderung von Manx-Gälisch auf der Isle of Man deutlich verstärken werde. Infolge dieser Entscheidung werden die Behörden der Insel 37 konkrete Fördermaßnahmen umsetzen, etwa im Bereich der Vorschulerziehung auf Manx-Gälisch oder durch die Möglichkeit, Dokumente und Anträge in dieser Sprache bei den Behörden einzureichen. Außerdem soll Manx-Gälisch im Rundfunk, in der Presse, im Kulturbereich, in der Wirtschaft, im Gesellschaftsleben und bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit verwendet werden.
„Die Ausweitung des Schutzes durch die Charta auf Manx-Gälisch verdeutlicht die erfolgreiche Wiederbelebung dieser keltischen Sprache, die in den 1970er-Jahren ausgestorben war“, betonte das Sekretariat der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.
Am 6. Januar 2021 informierte Deutschland den Europarat, dass es in Schleswig-Holstein im Hinblick auf Dänisch, Nordfriesich und Niederdeutsch weitere Bestimmungen der Charta umsetzen werde. Die zusätzlichen Verpflichtungen betreffen Verwaltungsdokumente, Ortsnamen und kulturelle Tätigkeiten.
Der Europarat ruft die Vertragsstaaten dazu auf, den Umfang ihrer Verpflichtungen gemäß der Charta regelmäßig zu überprüfen, damit eine Verbesserung der Lage der Regional- und Minderheitensprachen in den Ländern zum Ausdruck kommt.