Während die Impfkampagnen mit dem Wunsch nach Lockerung der zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor der Gefahr durch die Coronavirus-Pandemie verhängten Einschränkungen einhergehen, stellt sich in Europa ebenso wie in anderen Teilen der Welt die Frage des „Impfpasses“.
Der Ausschuss des Europarates für Bioethik (DH-BIO) fordert in seiner Erklärung über menschenrechtsbezogene Fragen in Verbindung mit dem Impfpass und ähnlichen Dokumenten die sorgfältige Abwägung der diesbezüglichen Probleme und Maßnahmen, um die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen zu fördern und zu schützen. Der Ausschuss unterscheidet bei der Verwendung eines solchen Passes medizinische von nichtmedizinischen Zwecken und analysiert unter Berücksichtigung der noch beschränkten wissenschaftlichen Kenntnisse die ethischen und menschenrechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Der Bioethik-Ausschuss teilt zudem die Schlussfolgerungen, welche die Generalsekretärin des Europarates in ihrem Informationsdokument „Schutz der Menschenrechte und Impfpass“ zieht: Demnach „hängt der Kampf gegen die derzeitige Pandemie vor allem von der Steigerung der Anstrengungen zur Herstellung und Verabreichung von Impfstoffen ab, mit besonderem Augenmerk auf Menschen in prekären Situationen, sodass die Beschränkungen der persönlichen Freiheiten und andere Einschränkungen angesichts zunehmender Immunisierung der Bevölkerung und mit Rücksicht auf die gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse nach und nach angepasst werden können“.
Der Beratende Ausschuss des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten ruft in seiner Erklärung dazu auf, die Datenschutzgarantien im Rahmen der nationalen Covid-Impfprogramme ebenso strikt zu achten wie bei den Bescheinigungen einer Impfung, eines negativen Testergebnisses und einer durchgemachten Infektion. Angesichts der komplexen Fragen, die mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und dem Kampf gegen die Pandemie einhergehen, begrüßt der Ausschuss die laufenden Arbeiten zur Harmonisierung und Interoperabilität von Impfbescheinigungen auf europäischer und internationaler Ebene.
Gleichzeitig warnt der Beratende Ausschuss davor, dass die Verwendung derartiger Impfbescheinigungen – oder Nachweise eines negativen Tests oder einer vergangenen Covid-Infektion – zu nichtmedizinischen Zwecken menschenrechtliche Bedenken aufwerfen kann, die gründlich abgewogen werden müssen, besonders im Hinblick auf das Recht auf Datenschutz und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Darum müssen alle digitalen Werkzeuge, die zur Infektionsbekämpfung eingesetzt werden, einschließlich jener, welche die Verarbeitung von Impf- und Testdaten erfordern, dem Grundsatz der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung entsprechen. Insbesondere dürfen Datenbanken, die sensible Daten enthalten, nur unter genauer Einhaltung des Rechts auf Datenschutz verwendet werden.
Der Beratende Ausschuss empfiehlt dezentrale Lösungen für die Speicherung der in den Bescheinigungen enthaltenen Daten, etwa auf den mobilen Geräten der Nutzerinnen und Nutzer, sowie für die Daten, welche durch Computersysteme im Hinblick auf die nationalen Impfprogramme gesammelt werden.
“Impfpass: Neue Erklärung des Ausschusses für Bioethik unterstreicht menschenrechtliche Fragen [EN]
Impfpass: Ja, aber unter strikter Einhaltung der Menschenrechte [EN]