In einem neuen Dokument erinnert die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, die europäischen Regierungen in der Frage des „Impfpasses“ an die einschlägigen Menschenrechtsnormen. Das Informationsdokument wurde am 31. März an die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates gesandt.
Die Generalsekretärin unterstreicht darin, dass die Anstrengungen zur Produktion und gerechten Verteilung von Impfstoffen verstärkt werden müssen, im Einklang mit den Anforderungen des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (Oviedo-Konvention), damit Einschränkungen individueller Freiheiten schrittweise überprüft werden können, sobald eine größere Immunität in den Bevölkerungen erreicht ist.
Es wird außerdem hervorgehoben, dass es im Kampf gegen die Coronaviruspandemie, besonders im Zusammenhang mit dem Reisen, zweifellos nützlich ist, Schritte zur Harmonisierung oder Erleichterung des Verfahrens zur Bescheinigung, dass eine Person geimpft, immun oder infektionsfrei ist, zu ergreifen – vorausgesetzt, dass personenbezogene Daten geschützt und Maßnahmen getroffen werden, um Fälschungen zu verhindern. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, sich dabei auf das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, das Übereinkommen des Europarates über die Fälschung von Arzneimittelprodukten und ähnliche Verbrechen, die eine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit darstellen (MEDICRIME-Konvention) und das Übereinkommen über Computerkriminalität (Budapester Konvention) zu stützen.
Die Nutzung derartiger Bescheinigungen oder von Impfdaten für nicht-medizinische Zwecke, um privilegierten und exklusiven Zugang zu Rechten zu gewähren, wirft dagegen viele Fragen hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte auf und sollte mit Vorsicht betrachtet werden.
Das Dokument gliedert sich in vier Themen:
- Grundlage für die Verpflichtung der Staaten, Zugang zur Impfung sicherzustellen;
- Impfbescheinigungen oder „Impfpässe“ und ihre Nutzung;
- Privatsphäre und Datenschutz
- Gefahren für die Sicherheit und öffentliche Gesundheit.
Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Tätigkeiten des Ausschusses für Bioethik und des Beratenden Ausschusses zur Datenschutzkonvention.
Der Europarat stellt den Mitgliedsstaaten die Instrumente und Expertise zur Verfügung, um zu gewährleisten, dass die Krise unsere gemeinsamen Werte und Grundsätze nicht untergräbt; dies ist insbesondere das Ziel des Kooperationsprojekts zum Schutz der Menschenrechte in der Gesundheitsversorgung in Gesundheitskrisen.
Pressemitteilung
Impfpass: Europarat gibt Regierungen Leitlinien zur Wahrung der Menschenrechte [EN]