Die Verfassungsexperten der Venedig Kommission haben heute festgestellt, dass die Bemühungen des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro zur Erstellung einer neuen Verfassung zahlreiche Mängel aufweisen, die die „demokratische Glaubwürdigkeit untergraben“.
Die Experten des Europarates antworteten auf Ersuchen des vergangenen Monats der Organisation amerikanischer Staaten (OAS) in einer Stellungnahme zu „rechtlichen Fragen“. Diese wurden aufgeworfen durch den Aufruf des venezolanischen Präsidenten zur Wahl einer Nationalen Verfassunggebenden Versammlung. Diese soll eine neue Verfassung erarbeiten.
to comment on “legal issues” that have been raised by the Venezuelan President's call for elections to a National Constituent Assembly, in order to craft a new constitution.
Die Nationale Verfassunggebende Versammlung ist ein Verfassungskonvent, das vom Präsidenten einberufen wird und aus gewählten Delegierten besteht, die die Befugnis haben, eine völlig neue Verfassung zu erstellen und sogar die Regierungsinstanzen neu zu organisieren.
Der venezolanische Präsident hatte drei Dekrete erlassen (2830 vom 1. Mai 2017, 2878 vom 23. Mai 2017 und 2878 vom 4. Juni 2017), um zur Wahl einer Nationalen Verfassunggebenden Versammlung aufzurufen, die Regeln für die Durchführung der Wahlen zur Nationalen Verfassunggebenden Versammlung festzulegen und die Verfassunggebende Versammlung dazu aufzufordern, über den Verfassungsentwurf per Referendum abstimmen zu lassen.
In ihrem Gutachten stellte die Venedig-Kommission fest, dass die Befugnis des Präsidenten der Republik, zur Wahl einer Nationalen Verfassunggebenden Versammlung aufzurufen, ohne ein Referendum abzuhalten, bedenklich ist. Die Kommission kam außerdem zu dem Schluss, dass der Präsident gemäß der Verfassung und rechtsstaatlicher Normen nicht die Befugnis hat, über die Regeln zur Durchführung der Wahlen zur Verfassunggebenden Versammlung zu entscheiden, und dass die Regeln, über die er per Dekret entschieden hat – eine Kombination aus territorialer und sektoraler Repräsentation -, das demokratische Gleichheitsprinzip grob verletzen.
Die Kommission unterstrich die unbedingte Notwendigkeit einer „eingehenden Aussprache unter Beteiligung der verschiedenen politischen Kräfte, Nichtregierungsorganisationen und Bürgerinitiativen, der Wissenschaft und der Medien“, um einen „tragfähigen Text“ zu verabschieden, der „für die gesamte Gesellschaft akzeptabel ist und im Einklang mit den demokratischen Normen steht.“ Sie forderte eine „ungehinderte Ausübung des Rechts auf friedliche Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sowie faire, angemessene und ausführliche Berichterstattung über die Debatten durch die Medien.“