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Venedig-Kommission hält Plenarsitzung ab

Bei ihrer letzten Plenarsitzung im Jahr 2024 wird die Venedig-Kommission des Europarates insbesondere folgende Verabschiedungen prüfen:

Fünf Gutachtenentwürfe zu:

  • Albanien über die Umsetzung der Entscheidungen des Verfassungsgerichts durch das Parlament;
  • Haiti über mögliche legislative Lösungen für die Durchführung künftiger Wahlverfahren;
  • Polen über die Entwürfe zu den Verfassungsänderungen in Bezug auf das Verfassungsgericht und zwei Gesetzentwürfe über das Verfassungsgericht;
  • Serbien über die Justizakademie und die Entwürfe zur Änderung des Gesetzes über die Richter und des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft; und
  • Türkiye über die Zusammensetzung des Rates der Richter und Staatsanwälte und das Verfahren für die Wahl seiner Mitglieder.

Zwei Entwürfe von Amicus-Curiae-Schriftsätzen für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: im Fall Staderini und andere gegen Italien über die Stabilität des Wahlrechts und einige Merkmale eines gemischten Wahlsystems und im Fall Schewtschuk gegen die Ukraine über die Entlassung des Beschwerdeführers aus dem Amt des Richters und des Präsidenten des Verfassungsgerichts der Ukraine aufgrund eines Disziplinarverfahrens.

Die Kommission wird unter anderem auch einen Berichtsentwurf über eine rechtsstaatliche und menschenrechtskonforme Regulierung von Spyware prüfen.

Die Plenartagung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Diese Gutachten und Texte werden Anfang nächster Woche auf der Website der Venedig-Kommission veröffentlicht.


 Kommentierte Tagesordnung [EN]

​​​​​​​Venedig-Kommission Venedig 6. Dezember 2024
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