Die Venedig-Kommission des Europarates hält am 11. und 12. Oktober in Venedig ihre dritte Plenartagung des Jahres ab. Zu den wichtigsten Tagesordnungspunkten gehören zwei Gutachten zur Rechtsstaatlichkeit in Polen: Das erste betrifft den Entwurf der Änderungen am Gesetz über die Staatsanwaltschaft, das zweite die europäischen Normen für das Richterstatut. Beide wurden vom polnischen Justizminister Adam Bodnar, der am Samstag an der Plenarsitzung teilnimmt, beantragt.
Außerdem plant die Venedig-Kommission die Verabschiedung dreier Stellungnahmen zu Armenien, die sich auf den Entwurf der Änderungen am armenischen Gerichtsgesetzbuch (betreffend gerichtliche Gutachten), auf die Entwürfe der Änderungen am Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung betreffend die Erhebung von Beweismitteln ohne Zustimmung im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen sowie auf die Gesetzentwürfe zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Massenmedien und des Zivilgesetzbuchs beziehen.
Auf der Tagesordnung stehen zudem zwei Stellungnahmen zu Kirgisistan: eine zum Gesetz Nr. 72 zur Änderung des Gesetzes über gemeinnützige Organisationen, die andere zum Entwurf der Änderungen an der Strafprozessordnung in Bezug auf Kaution und Videokonferenzen in Strafverfahren.
Die Plenarsitzungen sind nicht öffentlich, alle verabschiedeten Stellungnahmen und andere Berichte werden allerdings Anfang nächster Woche auf der Website der Venedig-Kommission veröffentlicht. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Tagesordnung.