Bei ihrem Treffen am Freitag, den 15. und Samstag, den 16. Oktober in Venedig verabschieden die Verfassungsexpertinnen und -experten des Europarates voraussichtlich – neben anderen Texten – ein Gutachten zum Entwurf zu Verfassungsänderungen in Serbien sowie ein Gutachten zum rechtlichen Schutz von Bürgerinnen und Bürgern in den Niederlanden.
Weitere Gutachten, die verabschiedet werden sollen, befassen sich mit den folgenden Themen:
- Albanien: Zuständigkeit des albanischen Verfassungsgerichts (Amicus-Curiae-Stellungnahme)
- Armenien: Gesetzgebung zu den Mitarbeitenden der Dienststellen der armenischen Ombudsperson
- Nordmazedonien: Gesetzentwurf zum Notstand
- Slowakische Republik: Organisation des Rechtsanwaltsberufs und Rolle des Obersten Verwaltungsgerichts bei Disziplinarverfahren
- Ukraine: Grundsätze der Staatspolitik der Übergangszeit
- Ungarn: Änderung der Wahlgesetzgebung, Änderung des Gesetzes zur Gerichtsorganisation und -verwaltung und der Rechtsstellung und Entlohnung von Richtern, Änderung des Gesetzes zur Gleichbehandlung und Förderung der Chancengleichheit
- Vereinigtes Königreich: möglicher Ausschluss des parlamentarischen Kommissars für die Verwaltung (der parlamentarischen Ombudsperson) und des Kommissars für den Gesundheitsdienst vom sogenannten „Safe-Space“-Ansatz gemäß dem britischen Gesundheits- und Sozialversicherungsgesetz
Weitere Informationen finden Sie in der Tagesordnung der Venedig-Kommission.