Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht („Venedig-Kommission“) hat heute ein Gutachten über den Gesetzesentwurf zu den Korruptionsgerichten in der Ukraine verabschiedet. Laut dem Gutachten bilden zahlreiche Bestimmungen des Gesetzesentwurfs eine gute Grundlage für die Einrichtung eines speziellen Höchstgerichts, das für Korruptionsfälle zuständig ist; gleichzeitig enthält das Gutachten mehrere Empfehlungen, durch die das Risiko verringert werden soll, dass das Gesetz als verfassungswidrig angesehen wird. Um jeglichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsprozesses zu zerstreuen, ruft die Venedig-Kommission den Präsidenten der Ukraine dazu auf, umgehend einen eigenen Gesetzesentwurf zu den Korruptionsgerichten vorzulegen und dabei die Empfehlungen der Venedig-Kommission zu berücksichtigen. Der aktuelle Gesetzesentwurf (Nr. 6011) sollte somit zurückgezogen werden.
Die Venedig-Kommission betont, dass die Korruption eines der größten Probleme der Ukraine ist. Viele Jahre lang galten Teile der Justiz selbst als schwach, politisch beeinflusst und korrupt. Die laufende Reform ist vielversprechend und verdient volle Unterstützung, es wird jedoch einige Jahre dauern, bis sie abgeschlossen ist. Der einzige Weg, um den Kampf gegen die Korruption auf hoher Ebene in der Ukraine voranzutreiben, ist die rasche Einrichtung eines speziellen Höchstgerichts gegen Korruption (HACC), so wie es im Gesetz „zum Justizsystem und dem Status von Richtern“ vorgesehen ist. Die Richterinnen und Richter dieses Gerichts müssen durch ein transparentes Verfahren mit internationaler Beteiligung ausgewählt werden, so die Venedig-Kommission.