Die Venedig-Kommission des Europarates hat heute gemeinsam mit der Generaldirektion des Europarates für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ein Dringlichkeitsgutachten veröffentlicht, dem zufolge die Änderungen an die Justiz betreffenden Gesetzen, die das Unterhaus des polnischen Parlaments (Sejm) am 20. Dezember 2019 verabschiedet hat und derzeit der Senat begutachtet, die Unabhängigkeit der Justiz möglicherweise weiter schwächen.
Die Venedig-Kommission erstellte das Dringlichkeitsgutachten auf Antrag des Senatspräsidenten, damit es vor Ende der Senatssitzung von 15. bis 17. Januar, bei der die Gesetzesänderungen debattiert werden müssen, zur Verfügung steht.
Die Änderungen vom Dezember 2019 beschneiden die Freiheit der Meinungsäußerung und die Vereinigungsfreiheit der Richterinnen und Richter und verhindern, dass polnische Gerichte untersuchen können, ob andere Gerichte des Landes gemäß den europäischen Regeln „unabhängig oder unparteiisch“ sind. Die Richterinnen und Richter kommen in die unhaltbare Lage, dass sie aufgrund einer Entscheidung, zu der sie möglicherweise die Europäische Menschenrechtskonvention, das Recht der Europäischen Union oder ein anderes internationales Instrument verpflichtet, mit einem Disziplinarverfahren rechnen müssen.
Das nach dem Dringlichkeitsverfahren erstellte Gutachten wird der Venedig-Kommission bei ihrer Plenarsitzung am 20. und 21. März in Venedig zur Verabschiedung vorgelegt.