Das Fachorgan des Europarates für Verfassungsrecht, die Venedig-Kommission, hält am 11. und 12. März seine Plenarsitzung ab. Auf der Tagesordnung steht die Verabschiedung von Interimsgutachten über Gesetzesentwürfe, die sich auf den Einfluss von Oligarchen in der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau beziehen. Ebenso geplant ist, dass die Venedig-Kommission drei weitere Gutachten für die Republik Moldau verabschiedet: über den Gesetzesentwurf zur Spionageabwehr und Tätigkeit von Auslandsnachrichtendiensten, den Gesetzesentwurf zum Nachrichten- und Sicherheitsdienst sowie ein gemeinsames Gutachten der Kommission und der Generaldirektion des Europarates für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit über den Gesetzesentwurf zur externen Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten.
Darüber hinaus wird die Venedig-Kommission voraussichtlich einen gemeinsam mit dem OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (OSZE/BDIMR) erstellten Gutachtenentwurf über das Parteiengesetz in Aserbaidschan, ein Folgegutachten zu geplanten Gesetzesänderungen betreffend Justizrat und Richter in Montenegro sowie ein Folgegutachten zu vier vorausgegangenen Gutachten zur Novellierung des Organgesetzes für ordentliche Gerichte in Georgien verabschieden.
Diese und andere Gutachten werden in der Woche nach der Sitzung auf der Website der Venedig-Kommission unter „Recent Documents“ veröffentlicht.