Das Fachorgan des Europarates für Verfassungsfragen, die Venedig-Kommission, hat bei seiner jüngsten Plenarsitzung am 15. und 16. Dezember in Venedig acht Entwürfe von Gutachten und Amicus-Curiae-Schriftsätzen zu Armenien, Georgien, dem Kosovo, der Republik Moldau und der Ukraine geprüft.
Dazu gehören jene, die sich mit dem Entwurf zur Änderung des Wahlgesetzes und der Geschäftsordnung des georgischen Parlaments und dem Gesetz über die Korruptionsbekämpfung, betreffend das georgische Antikorruptionsbüro befassen, sowie ein Folgegutachten zu Änderungen des Wahlgesetzes und anderer damit zusammenhängender Gesetze über die Nichtwählbarkeit von Personen, die mit Parteien verbunden sind, die in der Republik Moldau für verfassungswidrig erklärt wurden.