Die Venedig-Kommission veröffentlicht in dieser Woche 13 Gutachten, die sie im Rahmen ihrer Plenarsitzung am vergangenen Freitag und Samstag verabschiedet hat. Die Gutachten betreffen Bosnien und Herzegowina, Georgien, die Republik Moldau, Montenegro, Spanien, die Russische Föderation, die Ukraine und Weißrussland. Ebenso standen Gutachten zu Kasachstan und Kirgisien auf der Tagesordnung. Die Sitzung fand aufgrund der coronabedingten Beschränkungen online statt.
In einem der Gutachten empfiehlt die Venedig-Kommission, dass Montenegro die derzeitige Reform der Strafverfolgungsbehörden nicht „politisieren“ sollte. In einem weiteren Gutachten zur Reform des ukrainischen Verfassungsgerichtshofs begrüßt sie legislative Verbesserungen und ruft zu weiterem Fortschritt auf.
Die Venedig-Kommission empfiehlt zudem, dass Spanien das Sicherheitsgesetz reformieren sollte. In einem Gutachten zu Georgien, das gemeinsam mit dem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE erstellt wurde, erklärt sie, dass die Reform des Wahlrechts, des Gesetzes über politische Vereinigungen und der Geschäftsordnung des Parlaments „überdacht“ werden sollte. Laut einem weiteren Gutachten zu Georgien steht die Reform des Gesetzes über elektronische Kommunikation nicht im Einklang mit den europäischen Normen.
Außerdem stellt die Venedig-Kommission fest, dass spontane friedliche Versammlungen in Weißrussland de facto verboten sind und kriminalisiert werden. Die Verfassungsrechtsexpertinnen und -experten verabschiedeten auch ein Gutachten über Verfassungsänderungen in der Russischen Föderation und das Verfahren für ihre Verabschiedung sowie ein Gutachten zu geplanten Änderungen am Gesetz über den Hohen Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft in Bosnien und Herzegowina.
Diese und weitere verabschiedete Gutachten sind über diese Seite abrufbar, sobald sie veröffentlicht wurden. Allgemeine Presseinformationen über die Venedig-Kommission stehen auf dieser Seite zur Verfügung.