In einem heute veröffentlichten Gutachten stellen die Verfassungsrechtsexperten des Europarates („Venedig-Kommission“) fest, dass die Voraussetzungen für die Auflösung des Parlaments der Republik Moldau am 7. und 8. Juni 2019 eindeutig nicht gegeben waren.
Laut der Venedig-Kommission missachtete das Verfassungsgericht beim Umgang mit der politischen Krise seine eigenen Verfahrensvorschriften und den Grundsatz der Gleichstellung der Parteien. Sie erinnert daran, dass es zu den wesentlichen Aufgaben des Verfassungsgerichts zählt, zu allen Teilen der Staatsgewalt eine ausgewogene Distanz zu halten, bei Konflikten zwischen ihnen als unparteilicher Schiedsrichter zu dienen und die von demokratisch legitimierten Institutionen erzielten Lösungen zu respektieren.
Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, hatte das Gutachten angefordert, nachdem infolge der politischen Entwicklungen in dem Land und der Entscheidung des Verfassungsgerichts das Parlament der Republik Moldau am 9. Juni aufgelöst worden war. Die Auflösung wurde damit begründet, dass eine dreimonatige Frist zur Regierungsbildung nach der Anfang des Jahres abgehaltenen Parlamentswahl angeblich abgelaufen war. Am 15. Juni revidierte das Verfassungsgericht die Entscheidung in Anbetracht der neuen politischen Entwicklungen in dem Land, insbesondere der angekündigten Machtübergabe an eine neue Regierung.
Die Erstellung dieses Gutachtens wurde von der Partnerschaft für gute Regierungsführung, einem von der Europäischen Union und dem Europarat finanzierten Gemeinsamen Programm, unterstützt und vom Europarat umgesetzt.