Die Venedig-Kommission verabschiedet am 18. und 19. Juni im schriftlichen Verfahren eine Reihe von Gutachten. Damit wird die 123. Plenarsitzung in Venedig ersetzt, die wegen der anhaltenden Bedenken aufgrund von COVID-19 nicht stattfinden wird.
Folgende Gutachten werden im schriftlichen Verfahren verabschiedet:
18. Juni:
- Albanien — Gutachten zum Gesetz Nr. 97/2013 zur audiovisuellen Medienversorgung
- Lettland — Gutachten zu den jüngsten Gesetzesänderungen zu Bildung in Minderheitensprachen
- Russische Föderation — Gutachten zu den Änderungsentwürfen zur Verfassung in Bezug auf die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
19. Juni:
- Albanien — Gutachten zur Ernennung von Mitgliedern des Verfassungsgerichts
- Armenien — Gutachten zu drei Fragen im Zusammenhang mit Verfassungsänderungen, die die Richter/innen am Verfassungsgericht betreffen
- Kosovo* — Gutachten zu einigen Fragen in Bezug auf den Strafprozessordnungsentwurf, nämlich Verfahren in Abwesenheit und Suspendierung von Beamt/inn/en vom Dienst
- Malta — Gutachten zu den von der Regierung vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Gutachtens der Kommission aus dem Jahr 2018
- Republik Moldau — Gutachten zum revidierten Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung der Verfassung im Hinblick auf den Obersten Rat der Magistratur
- Türkei — Gutachten zur Ersetzung gewählter Kandidat/inn/en und Bürgermeister/inn/en
Die Kommission wird auch den Entwurf der Amicus-Curiae-Stellungnahme für das armenische Verfassungsgericht in Bezug auf Artikel 300.1 des Strafgesetzbuchs verabschieden und den Bericht „Achtung der Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit bei Ausnahmezuständen – Überlegungen“ zur Kenntnis nehmen.
Die Gutachten werden nach ihrer Verabschiedung auf dieser Website der Venedig-Kommission veröffentlicht.
*In diesem Text ist jeglicher Bezug auf das Kosovo, ob im Hinblick auf Hoheitsgebiet, Institutionen oder Bevölkerung, gemäß der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und unbeschadet des Status des Kosovos zu verstehen