Das Ministerkomitee hat an die 46 Mitgliedsstaaten des Europarates eine Empfehlung gerichtet, die rechtliche und politische Leitlinien für die Rechte, Dienstleistungen und Unterstützung, die Opfern von Straftaten zustehen, bieten soll. Die Mitgliedsstaaten werden darin aufgefordert, Hindernisse beim Zugang zur Justiz für Verbrechensopfer aktiv zu suchen und zu beseitigen.
Die Empfehlung enthält den Grundsatz, dass Opfern von Straftaten das Recht zustehen sollte, im Hinblick auf jede Entscheidung mit erheblichen Auswirkungen auf ihre Interessen angehört zu werden. Außerdem sollten sie ein Recht auf Zugang zu Rechtsbehelfen haben, damit sie auch für ihre Rechte eintreten können, falls diese nicht durchgesetzt wurden.
Der Empfehlung zufolge sollten Opfer von Straftaten dabei unterstützt werden, die ihnen zustehenden Rechte und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, sie sollten anerkannt und respektvoll, professionell und ohne Diskriminierung behandelt werden. Die Staaten sollten berücksichtigen, dass Verbrechensopfer auch Bedürfnisse haben können, die individuelle Anerkennung erfordern, damit sie geeignet informiert, unterstützt und geschützt werden können.
Die Empfehlung aktualisiert und ersetzt eine Empfehlung aus dem Jahr 2006 und enthält detailliertere Leitlinien für die Entwicklung von Opferrechten und ihre Umsetzung in die innerstaatlichen Gesetze und Praktiken.
Explanatory memorandum to Recommendation CM/Rec(2023)2 of the Committee of Ministers to member States on rights, services and support for victims of crime: