Die Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) hat heute ihren ersten Bewertungsbericht über die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) durch Malta veröffentlicht. In diesem Grundlagenbericht hebt sie mehrere von den Behörden ergriffene, positive rechtliche und politische Maßnahmen hervor, die ihre feste Entschlossenheit zeigen, Gewalt gegen Frauen einzudämmen.
Mit der Verabschiedung von „Strategie und Aktionsplan zu gesellschaftlichen Belangen, geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt“ habe Malta seine Maßnahmen zur Bekämpfung anderer Formen von Gewalt gegen Frauen als häuslicher Gewalt ausgeweitet. Darüber hinaus sei mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über geschlechtsspezifische Gewalt und häusliche Gewalt die frühere Kommission zu häuslicher Gewalt in eine Kommission zu geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt umgewandelt und ihr Mandat gestärkt und erweitert worden. Die GREVIO begrüßt in dem Bericht die Tatsache, dass diese Kommission eine vollständig institutionalisierte Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit und spezifischen finanziellen und personellen Ressourcen ist und sich in ihrer Zusammensetzung durch Diversität auszeichnet. Des Weiteren sei eine Reihe von Gesetzen geändert worden, um sie in Einklang mit der Konvention zu bringen.
In dem Bericht werden außerdem die Anstrengungen der Behörden zur Kenntnis genommen, seit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention eine zunehmende Anzahl an Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, sowie die wichtigen Maßnahmen, die zur Umsetzung von Artikel 14 der Konvention im Bereich der Bildung ergriffen wurden. Lehrmaterialien zu Themen wie der Gleichstellung von Frauen und Männern, nicht stereotypen Geschlechterrollen, gegenseitigem Respekt, gewaltfreier Konfliktlösung in zwischenmenschlichen Beziehungen, Sexualkunde und – in gewissem Umfang – häuslicher Gewalt seien in der Tat Teil des verbindlichen, nationalen Lehrplans ab der Grundschule.
Gleichwohl hat die GREVIO mehrere Punkte ermittelt, bei denen dringende Verbesserungen erforderlich wären, um einen höheren Konformitätsgrad bezüglich der Anforderungen der Konvention zu erreichen. Zwar habe Malta seine Maßnahmen zur Bekämpfung anderer Formen von Gewalt gegen Frauen als der häuslichen Gewalt grundsätzlich ausgeweitet, im Hinblick auf die Umsetzung sähen die Strategie und der Aktionsplan jedoch keine entsprechenden, integrierten Maßnahmen zur Bekämpfung dieser anderen Formen von Gewalt vor. Überdies werde in Bezug auf Gewalt gegen Frauen ein geschlechtsneutraler Ansatz verfolgt. In der Strategie wie in der Gesetzgebung hätten die Behörden sich dazu entschieden, den Begriff „geschlechtsspezifische Gewalt“ anstatt „Gewalt gegen Frauen“ zu verwenden, um sicherzustellen, dass alle Erfahrungen von Gewalt in intimen Beziehungen eingeschlossen sind, auch jene von Männern und Jungen (darunter GBTIQ).
In dem Bericht wird die Entschlossenheit, sich mit allen Erfahrungen von Gewalt in Beziehungen zu befassen, begrüßt, doch unterstrichen, dass es von größter Bedeutung ist, die verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen als geschlechtsspezifisches Phänomen zu betrachten, da Frauen überproportional davon betroffen sind. Diese Formen von Gewalt richteten sich gegen Frauen, weil sie Frauen sind, und müssten als sozialer Mechanismus verstanden werden, der es ermögliche, Frauen in einer den Männern untergeordneten Stellung zu halten.