Die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) hat ihren jährlichen Tätigkeitsbericht veröffentlicht, in dem die wichtigsten Meilensteine und Errungenschaften der Expertengruppe im Jahr 2022 hervorgehoben werden. Dazu zählen: die Veröffentlichung von neun Basisbewertungsberichten (die Rumänien, Deutschland, Bosnien und Herzegowina, Island, die Schweiz, Estland, Georgien, Zypern und Norwegen betreffen), d. h. der bisher höchsten Anzahl an pro Jahr veröffentlichten Berichten; die Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch drei neue Vertragsstaaten (die Republik Moldau, die Ukraine und das Vereinigte Königreich), was der höchsten Anzahl an Ratifizierungen pro Jahr seit 2018 entspricht; die Verabschiedung eines neuen Bewertungsfragebogens mit dem Titel „Aufbau von Vertrauen durch Unterstützung, Schutz und Gerechtigkeit“, der den Umfang der im Jahr 2023 gestarteten ersten thematischen Monitoring-Runde festlegt; sowie die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen der GREVIO und dem Ausschuss der Vertragsparteien, die zur Verabschiedung der Erklärung von Dublin zur Prävention häuslicher, sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt führte, die von 38 Ministerinnen und Ministern unterzeichnet wurde und sich unmittelbar an der Präventionssäule der Konvention orientiert.
Der 4. Allgemeine Bericht über die Tätigkeiten der GREVIO enthält einen äußerst aktuellen „Schwerpunktabschnitt“ zu sexualisierter Gewalt, einschließlich Vergewaltigung, die eine der Formen von Gewalt gegen Frauen mit der höchsten Dunkelziffer und durch eine hohe Einstellungsrate im Stadium der Ermittlungen und der Strafverfolgung und wenig Verurteilungen gekennzeichnet ist, was zu einer Kultur der Straflosigkeit führt. Der Schwerpunktabschnitt zeigt die Entwicklung der Gesetzgebung, politischen Maßnahmen und Unterstützungsdienste in diesem Bereich in den Vertragsstaaten und wie die Konvention und die Monitoring-Tätigkeit der GREVIO zu diesen positiven Veränderungen beitragen.
Auf der Grundlage der Beobachtungen und der Monitoring-Tätigkeit der GREVIO verweist der Bericht darauf, dass der Ansatz „nur ja bedeutet ja“ der am besten an das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (die „Istanbul-Konvention“) angepasste ist. Rechtsansätze, die einen Nachweis verlangen, dass die sexuelle Handlung gegen den Willen einer Person erfolgte, legen ein übermäßiges Augenmerk auf das Verhalten des Opfers und die Frage, ob dieses verbal oder anderweitig seinen Widerstand zum Ausdruck gebracht hat, und decken folglich nicht die Fälle ab, in denen das Opfer passiv bleibt.