Zurück Finnland: Lob für Unterstützungsdienste für weibliche Gewaltopfer, doch Straftatbestände müssen überarbeitet werden

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Die Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) begrüßt die Maßnahmen Finnlands zum Ausbau der Dienstleistungen zur Unterstützung von Opfern, etwa durch die Bereitstellung von Finanzmitteln zur Schaffung neuer Schutzunterkünfte, gleichzeitig unterstreicht sie in einem heute veröffentlichten Bericht, dass die Straftatbestände überarbeitet werden müssen, damit Vergewaltigung, sexualisierte Gewalt, Nachstellung („Stalking“), sexuelle Belästigung, die Verstümmelung weiblicher Genitalien und Zwangsheirat angemessen geahndet werden. Finnland sollte Sanktionen für jede sexuelle Handlung vorsehen, die ohne das Einverständnis des Opfers erfolgt, darunter jene, bei denen die Umstände eine wirksame Einverständniserklärung ausschließen.

Finnland hat mehrere Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verabschiedet. Insbesondere wurde ein Aktionsplan für die Istanbul-Konvention (2018–2021) beschlossen und ein Koordinierungsausschuss (NAPE) zur Unterstützung des Prozesses in den betroffenen Fachministerien eingerichtet. Ebenso wurde der landesweite Telefonhilfsdienst Nollalinja finanziert. Eine weitere positive Entwicklung sind die Änderungen am Gesetz, das die staatliche Vergütung für Bereitsteller von Schutzunterkünften regelt. Dadurch ist gewährleistet, dass sich die Finanzierung der Unterkünfte für die Opfer häuslicher Gewalt erhöht und von der Zentralregierung und nicht wie bisher von den Kommunen übernommen wird, weshalb künftig jede Frau ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnorts und jeglichen anderen Umstands aufgenommen werden kann.

Allerdings beruhen die Dienstleistungen und politischen Maßnahmen in Finnland oftmals auf einem geschlechtsneutralen Ansatz und berücksichtigen nicht immer ausreichend die besonderen Erfahrungen weiblicher Opfer häuslicher Gewalt, die davon am häufigsten und stärksten betroffen sind. Um zum Beispiel das Recht der Frauen, von weiblichen Polizeibeamten angehört zu werden, zu garantieren – so wie in der finnischen Verfassung vorgesehen –, müsste die Zahl der Beamtinnen erheblich gesteigert werden. In diesem Zusammenhang macht die GREVIO darauf aufmerksam, dass die Zahl der Polizeibeamtinnen und -beamten in Finnland in den letzten Jahren gesunken ist. Sie beträgt derzeit rund 7 200, das heißt 137 pro 100 000 Einwohner, was bei Weitem die geringste Rate in Europa ist.

Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) Straßburg 2. September 2019
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