In ihrem ersten Bericht über die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (der „Istanbulkonvention“) durch Frankreich begrüßt die für die Überwachung zuständige Expertengruppe (GREVIO) das Engagement und die Anstrengungen in diesem Bereich. Sie hebt auch eine Reihe von Mängeln hervor und empfiehlt, dass Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes der Opfer und ihrer Kinder ergriffen werden, beispielswiese indem die Anzahl der spezialisierten Aufnahmeeinrichtungen erhöht wird, sowie zur Verfolgung der Gewalttäter.
In dem Bericht werden die bereits unternommenen rechtlichen Schritte beleuchtet, durch die der Rechtsrahmen zur Verhütung und Bestrafung von Gewalt erheblich gestärkt werden konnte, sowie die Maßnahmen, die zur Förderung von echter Geschlechtergleichstellung verabschiedet wurden, insbesondere jene, die sich auf einen integrierten Ansatz in Gleichstellungsfragen stützen.
Trotz dieser Fortschritte ist die Bilanz der Gewalt gegen Frauen und der Straflosigkeit der Täter weiterhin besorgniserregend.