Im Vorfeld des Internationalen Frauentags 2019 hat die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, heute folgende Erklärung veröffentlicht:
„Frauenrechte sind Menschenrechte, und die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundwert unserer Gesellschaft, der in den Menschenrechtsverträgen verankert ist. Der Weg bis zur vollständigen Verwirklichung der Frauenrechte ist indes noch weit. Wir müssen für die Gleichstellung der Geschlechter kämpfen und jegliche Stagnation bei ihrer Umsetzung vermeiden.
Die bisher erzielten Fortschritte bei der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der dazugehörigen Rechte stehen im engen Zusammenhang mit den Frauenrechten. Dank dieser Fortschritte sind Frauen in der Lage, unabhängige und sachkundige Entscheidungen über ihren Körper, ihre Gesundheit, ihre Sexualität sowie über die Frage zu treffen, ob sie Kinder bekommen möchten oder nicht. Den Staaten obliegt die Pflicht, Frauen den Zugang zu bezahlbaren, sicheren und hochwertigen Dienstleistungen im Bereich der reproduktiven Gesundheit zu gewährleisten.
Viele Frauen in Europa sind jedoch weiterhin damit konfrontiert, dass ihnen ihre sexuellen und reproduktiven Rechte verwehrt werden oder dass dagegen verstoßen wird. In einigen Staaten ist noch immer ein äußerst restriktiver Rechtsrahmen in Kraft, der den Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungsmöglichkeiten verhindert oder erschwert, oder es als Straftat bewertet, wenn man eine Frau bei der Abtreibung unterstützt. In den letzten Jahren haben manche Länder zudem Gesetze und Maßnahmen verabschiedet, die einen Rückschritt gegenüber früheren Bestimmungen bedeuten, indem sie neue Voraussetzungen für den Zugang zu medizinischer Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen einführen, etwa verpflichtende Wartezeiten und voreingenommene Beratung. In bestimmten Ländern gab es zudem – bisher erfolglose – Versuche, Abtreibung fast vollständig zu verbieten.“