Aus Anlass des Internationalen Tages gegen Menschenhandel schließt sich die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) einer Erklärung der Inter-Agency Coordination Group against Trafficking in Persons (ICAT), einem Bündnis von UN- und Nichtregierungsorganisationen, an und ruft alle in diesem Bereich Tätigen dazu auf, die Interessen der Opfer und Überlebenden bei allen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zentral zu berücksichtigen (Link zur ICAT-Erkärung).
Die Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels stellt den Schutz der Opferrechte in den Mittelpunkt jeglicher Bekämpfungsmaßnahmen. Der Schutz dieser Grundrechte steht folglich auch im Vordergrund bei allen Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel von Seiten der GRETA.
„Die rechtzeitige und wirksame Unterstützung der Opfer des Menschenhandels ist von wesentlicher Bedeutung, um ihnen den Mut zu geben, sich von den Menschenhändlern zu befreien, und ihre Freiheit und soziale Eingliederung wieder zu erlangen” heißt es in einer Erklärung von GRETA-Präsidentin Helga Gayer. „Die Opfer von Menschenhandel sollen nach Wunsch an den Strafverfahren gegen Menschenhändler beteiligt werden und eine Entschädigung erhalten. Als Verbesserungsmaßnahme soll die Anhörung der Opfer und Überlebenden von Menschenhandel sicherstellen, dass ihre Bedürfnisse angemessene Berücksichtigung finden.”