Zurück Junge Geflüchtete sollten ab dem 18. Lebensjahr befristet zusätzliche Unterstützung erhalten

Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedsstaaten
Junge Geflüchtete sollten ab dem 18. Lebensjahr befristet zusätzliche Unterstützung erhalten

Die Mitgliedsstaaten des Europarates sollten jungen Geflüchteten ab dem 18. Lebensjahr befristet zusätzliche Unterstützung bereitstellen, damit diese ihre Rechte wahrnehmen können: So lautet eine Empfehlung für die Unterstützung junger Geflüchteter im Übergang ins Erwachsenenleben, die das Ministerkomitee des Europarates heute verabschiedet hat.

Die Empfehlung wurde im Rahmen des Aktionsplans des Europarates zum Schutz von Flüchtlings- und Migrantenkindern in Europa (2017–2019) und seines Programms „Jugend für Demokratie“ verabschiedet.

Der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs für Migration und Flüchtlinge, Tomáš Boček, erklärte: „Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, die soziale Inklusion junger Geflüchteter zu fördern. So wird sichergestellt, dass sie aktive Mitglieder der Gesellschaft werden und zur Verbesserung ihrer eigenen Situation und jener der Aufnahmegesellschaft beitragen. Ich freue mich, einen Beitrag zur ersten Empfehlung des Europarates für die Unterstützung junger Geflüchteter im Übergang zum Erwachsenenleben geleistet zu haben. Das ist ein wirksames Mittel, um Radikalisierung zu bekämpfen und eine inklusive Gesellschaft zu schaffen.“

In der Empfehlung äußert das Ministerkomitee seine tiefe Sorge darüber, dass junge Geflüchtete zu den am meisten schutzbedürftigen Gruppen zählen und dauerhaft mit dem Risiko konfrontiert sind, dass ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten verletzt werden. Besonders schwierig ist die Lage für unbegleitete oder von ihren Angehörigen getrennte Flüchtlinge sowie für junge weibliche Geflüchtete.

Ministerkomitee Straßburg 24. April 2019
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page
Events
Follow us

       

Galerie
galleries link
Facebook
Twitter