Zurück Keine Toleranz gegenüber Korruption in der Parlamentarischen Versammlung

Keine Toleranz gegenüber Korruption in der Parlamentarischen Versammlung

Die Versammlung hat die Absicht, auf allen Ebenen die nötigen Konsequenzen aus den Schlussfolgerungen der Kommission zur Untersuchung der „nunmehr unbestreitbaren“ Korruptionsvorwürfe in der Parlamentarischen Versammlung zu ziehen. Dies gilt für Empfehlungen zur Verbesserung der allgemeinen Funktionsweise und zur Behebung von Mängeln bei der Transparenz der parlamentarischen Verfahren sowie für die Schlussfolgerungen, die das Verhalten einiger Mitglieder oder ehemaliger Mitglieder der Versammlung kritisieren, bei denen Interessenkonflikte bestanden und die gegen den Verhaltenskodex der Versammlung verstießen.

In einer auf der Grundlage eines Berichts von Petra De Sutter (Belgien, SOC) verabschiedeten Entschließung erinnert die Versammlung daran, dass sie nicht erwartet habe, dass die Untersuchungskommission „Korruptionsverhalten, von dem sie Kenntnis erlangt, – und schon gar nicht möglicherweise damit einhergehende Straftatbestände – im juristischen Sinn beweist“, denn dies sei „Aufgabe der zuständigen innerstaatlichen Behörden“.

Die Parlamentarische Versammlung ruft die nationalen Parlamente und ihre Länderdelegationen bei der Versammlung sowie die nationalen Regierungen auf, „die erforderlichen Maßnahmen in den genannten Fällen zu ergreifen“ und bis Ende 2018 der Versammlung darüber Bericht zu erstatten.

Auch die Fraktionen in der Versammlung sowie die Fraktionen in den nationalen Parlamenten fordert die Versammlung auf, „die Konsequenzen aus jeglichem Vorwurf gegen eines ihrer Mitglieder zu ziehen“. Dabei erinnerte sie an den Grundsatz der individuellen politischen Verantwortung, „darunter die Möglichkeit, dass gewählte Mandatsträger von ihrem Mandat zurücktreten“.

Sitzung der Parlamentarischen Versammlung Straßburg 26. April 2018
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