Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt gegen Frauen nimmt zu und kennt keine geographischen Grenzen. Sie beschränkt sich nicht auf ein bestimmtes Alter oder eine bestimmte Hautfarbe und betrifft alle Arten familiärer Beziehungen und soziale Klassen. Statistiken zeigen, dass 12 % bis 15 % der Frauen in Europa jeden Tag Opfer häuslicher Gewalt sind. Sie ist eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen weltweit und muss bekämpft werden.

Seit 1990 fördert der Europarat aktiv den Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt, unter anderem durch die Verabschiedung der Empfehlung Rec (2002) 5 zum Schutz von Frauen vor Gewalt sowie durch die europaweite Kampagne gegen Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, in den Jahren 2006-2008.

Das neue Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist das umfassendste internationale Abkommen, das sich die Bekämpfung dieser Art von Menschenrechtsverletzungen zum Ziel setzt. Mit der Maßgabe „null Toleranz für Gewalt“ leistet das Übereinkommen einen wichtigen Beitrag dazu, Europa ein Stück weit sicherer zu machen.

Die Eckpfeiler des Übereinkommens sind die Bereiche Gewaltprävention, Opferschutz sowie Strafverfolgung. Außerdem ruft es jeden einzelnen in der Gesellschaft dazu auf, seine/ihre Einstellung zum Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu überdenken und strebt somit einen Bewusstseinswandel der Bürger, hauptsächlich der Männer und Jungen, an. Kurzum, das Übereinkommen ist ein erneuter Appell für mehr Gleichheit zwischen Mann und Frau, da Gewalt gegen Frauen auf der Ungleichstellung zwischen Frauen und Männern fußt und sich durch eine Kultur der Tolerierung und des Wegschauens fortsetzt.

2024
Erklärung von Generalsekretär Alain Berset
Staaten können mehr tun, um Gewalt gegen Frauen zu beenden, indem sie Definition von Vergewaltigung der Istanbul-Konvention anwenden

Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) sind viele Fortschritte zu verzeichnen, aber zu viele europäische Länder definieren Vergewaltigung noch nicht gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags.

Die Istanbul-Konvention wurde von 38 Ländern und der Europäischen Union ratifiziert und wird von der Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) überwacht. Demnach haben die Länder bisher Fortschritte erzielt, insbesondere durch die Einrichtung spezialisierter, an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbarer Beratungsstellen, durch die Verbesserung des Zugangs zu Unterkünften und durch die Ausarbeitung umfassender, landesweiter Aktionspläne.

Allerdings sind noch weitere Maßnahmen nötig. Die Länder sollten zum Beispiel besser gegen Stalking, sexuelle Belästigung im Internet oder psychische Gewalt vorgehen, die in Europa ein zunehmendes Problem sind.

In der Istanbul-Konvention basiert die Definition von Vergewaltigung auf dem Fehlen einer freiwillig erteilten Zustimmung, im Gegensatz zu den herkömmlichen Definitionen von Vergewaltigung, die auf Gewaltanwendung beruhen. Diese Unterscheidung ist wichtig, um vollständig zu erfassen, was Frauen und Mädchen erleben, die sexuelle Gewalt erfahren, und wie sie darauf reagieren. In jüngster Zeit haben Finnland, Dänemark, Belgien und Spanien die Definition von Vergewaltigung in ihren Gesetzen geändert, um sie an die Bestimmungen des Übereinkommens anzupassen.

Alle europäischen Länder sollten die Istanbul-Konvention ratifizieren und eine rechtliche Definition von Vergewaltigung annehmen, die auf dem Fehlen einer freiwillig erteilten Zustimmung beruht.

Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ist eine ständige Verpflichtung. Die 16 Tage des Aktivismus gegen geschlechtsspezifische Gewalt vom 25. November bis 10. Dezember sollen die Regierungen dazu anregen, ihre diesbezüglichen Anstrengungen zu verstärken.“

Generalsekretär Straßburg 25. november 2024
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