Der Europarat und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) haben heute eine gemeinsame Mitteilung mit dem Titel „Europäische Normen bei Rechtsmitteln, Beschwerdemechanismen und wirksamen Ermittlungen an Grenzen“ veröffentlicht. In dem Bestreben, beim Schutz der Menschenrechte an europäischen Grenzen Kräfte zu bündeln, werden in der neuen Publikation die aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem EU-Recht abgeleiteten relevanten Normen dargelegt, gemäß welchen Migrierende, Asylsuchende und Flüchtlinge auf nationaler Ebene Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln haben. Die Mitteilung liefert detaillierte Informationen zu Beschwerdemechanismen und der Verpflichtung, mutmaßliche Rechtsverstöße an europäischen Grenzen zu untersuchen.
Wie in Artikel 1 der EMRK festgelegt, genießt jede Person, die unter die Rechtsprechung der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates fällt, den Schutz der Konvention. Demzufolge obliegt es den Staaten, entsprechende Mechanismen zu schaffen, die es Migrierenden, Asylsuchenden und Flüchtlingen ermöglichen, wegen Rechtsverstößen an den Grenzen verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Beschwerden einzubringen, sowie dafür zu sorgen, dass diese Beschwerden wirksame Ermittlungen zur Folge haben.
Die neue Publikation ist eine ergänzende Fortsetzung zur vorigen Mitteilung mit dem Titel „Grundrechte von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Migranten an europäischen Grenzen“, die im März 2020 veröffentlicht wurde.