„Die Anerkennung der sogenannten ‚Volksrepubliken‘ Donezk und Lugansk durch die Russische Föderation ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht und stellt einen einseitigen Bruch der Vereinbarungen von Minsk dar – welche weiterhin die einzige Grundlage für eine Beilegung des Konflikts im Donezbecken sind.
Der Europarat bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine in ihren international anerkannten Grenzen.
Wir rufen die Russische Föderation dazu auf, diesen Beschluss rückgängig zu machen und davon abzusehen, die Situation weiter zu verschärfen.
Wir appellieren eindringlich an unsere Mitgliedsstaaten, ihre Unstimmigkeiten durch Dialog auf der Grundlage der Achtung der in der Satzung des Europarates und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundsätze zu lösen.“