Zurück Führung des Europarates: Barnahus-Modell trägt dazu bei, Reviktimisierung minderjähriger Opfer von sexuellem Missbrauch zu verhindern

Führung des Europarates: Barnahus-Modell trägt dazu bei, Reviktimisierung minderjähriger Opfer von sexuellem Missbrauch zu verhindern

Im Vorfeld des Europäischen Tags zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch am 18 November haben die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, und die Vorsitzende des Ministerkomitees und isländische Außenministerin, Þórdís Kolbrún Reykfjörð Gylfadóttir, die Notwendigkeit unterstrichen, die Barnahus-Strukturen („Kinderhaus“) in Europa zu entwickeln und dadurch Kindern, die Opfer von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch wurden, eine kindgerechte Justiz zu gewährleisten.

Das Barnahus ist das wichtigste europäische Modell zur Reaktion auf sexuellen Missbrauch von Kindern. Dabei werden die parallel geführten strafrechtlichen Ermittlungen und kindeswohlbezogenen Erhebungen koordiniert, alle relevanten Dienste unter einem Dach angeboten und so ein Beitrag dazu geleistet, die Reviktimisierung des Kindes zu verhindern.

„Wenn ein Kind in einer Notlage ist – aus Gründen, die allzu häufig außerhalb seines Einflusses liegen –, benötigt es nicht die Unterstützung eines gesichtslosen und zersplitterten Staates, sondern wohlmeinende, koordinierte und persönliche Fürsorge, die es nicht ängstigt, einschüchtert und isoliert und es nicht dazu bringt, das erlittene Trauma erneut zu erfahren. Das Barnahus-Modell hat sich als wirksame und geeignete Antwort der Justiz erwiesen“, erklärte Pejčinović Burić. „In unserer vor Kurzem in Rom gestarteten Strategie für die Rechte des Kindes (2022–2027) weisen wir darauf hin, dass dieses Modell für uns auch weiterhin Priorität haben wird.“

Als erstes Land hat Island 1998 das Barnahus-Modell eingeführt. Der Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) erkannte es 2015 als vielversprechende Praxis an, und seitdem unterstützt der Europarat seine Mitgliedsstaaten, es zu adaptieren und umzusetzen. Mit Unterstützung des Europarates und der Europäischen Union wurde im Mai 2022 das erste „Kinderhaus“ in Slowenien eröffnet. Ähnliche gemeinsame Projekte laufen derzeit in Finnland, Irland und Spanien.

„Die Schwierigkeit liegt darin, sich darauf zu einigen, was unter einem Barnahus zu verstehen ist und wie es zu führen ist, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen. Um zur Lösung dieser Aufgabe beizutragen, arbeitet der Lenkungsausschuss des Europarates für die Rechte des Kindes derzeit mit Unterstützung Islands an einer Kartierung der bestehenden Barnahus-artigen Dienste in Europa“, so die Generalsekretärin.

Die Vorsitzende des Ministerkomitees und isländische Außenministerin, Þórdís Kolbrún Reykfjörð Gylfadóttir, erklärte:

„Island ist sehr stolz darauf, das Ursprungsland des Barnahus-Konzepts zu sein, das seit fast einem Vierteljahrhundert erfolgreich in anderen Ländern Europas übernommen wird. Jedes Kind hat das Recht, in gesunder, sicherer, friedlicher und würdiger Umgebung aufzuwachsen, und es ist unumgänglich, dass alle Staaten ihre Rechte schützen. Darum hat Island die Rechte von Kindern und junger Menschen zu einer Priorität seines Vorsitzes im Europarat erklärt.

Vor diesem Hintergrund freuen wir uns, die Erklärung zur Unterstützung der Umsetzung des Barnahus-Modells in Europa zu unterzeichnen, die von Andorra, Belgien, Monaco, San Marino und Slowenien initiiert wurde und der sich 40 weitere Mitgliedsstaaten sowie Mexiko angeschlossen haben“, schloss die Vorsitzende des Ministerkomitees.


 Pressemitteilung
Führung des Europarates: Barnahus-Modell trägt dazu bei, Reviktimisierung minderjähriger Opfer von sexuellem Missbrauch zu verhindern [EN]

Europarat Strassburg 17. November 2022
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