Zurück Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften: Eine Frage der Gleichberechtigung

Menschenrechtskommissar Muižnieks veröffentlicht seinen neuesten Menschenrechtskommentar
Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften: Eine Frage der Gleichberechtigung

 „Wir beobachten in Europa und darüber hinaus die zunehmende Tendenz, dass die Beziehung gleichgeschlechtlicher Paare rechtlich anerkannt wird, und dies ist mit einem besonderen Schutz verbunden. 1989 hat Dänemark als erstes Land die ‚eingetragenen Partnerschaft’ eingeführt, während die gleichgeschlechtliche Ehe zuerst in den Niederlanden (im Jahr 2001) zugelassen wurde. Heute ist weltweit in 47 Ländern, von denen 27 Mitgliedsstaaten des Europarates sind, eine Form der rechtlichen Anerkennung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften vorgesehen“, so Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, in seinem neuesten Menschenrechtskommentar, der heute veröffentlicht wurde.

Menschenrechtskommissar Straßburg 21. Februar 2017
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Die Elfenbeinküste zeichnete das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung vom 2010-Protokoll geändert (SEV Nr. 127).

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Die Schweiz zeichnete das Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (SEV Nr. 225).

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Lettland zeichnete das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Verstärkung der Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial (SEV Nr. 224).

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Bosnien und Herzegowina ratifizierte das Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) (SEV Nr. 220).