Israel // Beobachter der Parlamentarischen Versammlung
Das israelische Parlament, die Knesset, erhielt am 2. Dezember 1957 Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung und ist dort mit einer dreiköpfigen Delegation vertreten.
Was ist ein Beobachterstatus?
Der Europarat und Nichtmitgliedsstaaten
Neben seinen 46 Mitgliedsstaaten unterhält der Europarat engen Kontakt zu zahlreichen Nichtmitgliedsstaaten, von denen fünf innerhalb der Organisation einen Beobachterstatus haben: der Heilige Stuhl (1970), die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Japan (1996) sowie Mexiko (1999).
Die weltweiten Beziehungen des Europarates zu Nichtmitgliedsstaaten ermöglichen der Organisation, ihre Aktivitäten auszuweiten und damit alle Teile der Welt zu erreichen. Mehr als 45 Nichtmitgliedsstaaten sind Vertragsstaaten des Europarates oder mit ihm durch Teilabkommen als Mitglieder, Beobachter oder Teilnehmer verbunden, wie zum Beispiel in der Venedig-Kommission oder im Nord-Süd-Zentrum. Die Rechtsinstrumente des Europarates werden immer häufiger unter Konsultation interessierter Nichtmitgliedsstaaten erarbeitet.
Beobachterstatus beim Europarat
Nichteuropäische Länder haben die Möglichkeit, mit dem Europarat zusammenzuarbeiten, die grundlegenden Prinzipien der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten anzuerkennen und Beobachter zu den Expertenausschüssen und Fachministerkonferenzen zu entsenden. Seit September 2006 sind die Beobachterstaaten außerdem berechtigt, Vertreter zur Beobachtung der regulären Sitzungen der Ständigen Vertreter der Außenminister des Europarates zu schicken und Ständige Beobachter beim Europarat zu ernennen. Der Beobachterstatus wird durch die Statuarische Entschließung (93) 26 geregelt, die das Ministerkomitee des Europarats am 14. Mai 1993 verabschiedet hat.
Statuarische Entschließung (93) 26 des Ministerkomitees
Einladung an die Beobachterstaaten zur Teilnahme an den regulären Sitzungen der Ständigen Vertreter
Kriterien für die Gewährung des Beobachterstatus
Website der Außenbeziehungen des Europarates
Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung
Die nationalen Parlamente Israels (1957), Kanadas (1997) und Mexikos (1999) entsenden Beobachter in die Versammlung. Die Mitglieder einer Beobachterdelegation sind bei den Sitzungen der Versammlung anwesend, haben jedoch kein Stimmrecht. Der Präsident der Versammlung kann ihnen das Wort erteilen.
Der israelischen Knesset wurde dieser Status 1957 noch vor der offiziellen Verabschiedung durch die Versammlung im Jahr 1961 auf einer Ad-hoc-Basis gewährt. Die Parlamente Kanadas (im Jahr 1997) und Mexikos (im Jahr 1999) erhielten diesen Status gemäß Artikel 60 der Geschäftsordnung der Versammlung.
Kunst und Geschenke
In den verschiedenen Gebäuden im Europarat findet man eine umfangreiche Kollektion von Kunstwerken vor. Mitglieder und andere Staaten, regionale sowie lokale Behörden und sogar Künstler selbst haben dem Europarat Kunstwerke geschenkt. Diese symbolisieren ihre Verbundenheit mit einer der ältesten politischen Organisationen Europas. Sie sind ein konkreter Ausdruck ihrer Unterstützung für eine Organisation, die Menschenrechte als den Schwerpunkt der Gesellschaft ansieht und anerkennt, dass kreative Artisten eine zentrale Rolle bei der Prägung von Einstellungen und Verhaltensweisen spielen.
Peace and Life
by Yaacov Agam
Set of two kinetic panels - serigraphy
Donated by Israel in 1977
Israel und der Europarat
Kongress der Gemeinden und Regionen
Die Union der lokalen Gebietskörperschaften in Israel (ULAI) hat seit Juni 1994 einen Beobachterstatus beim Kongress der Gemeinden und Regionen.
Ausschüssen des Europarates
Lenkungsausschüsse und ad-hoc-Ausschüsse, in denen Israel vertreten ist (Seite 24)
Verträge des Europarates
Von Israel ratifizierte und/oder unterzeichnete Verträge
Teilabkommen
Teilabkommen, an den Israel beteiligt ist oder Beobachterstatus hat.