Zurück Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Protokoll Nr. 15 zur Zeichnung aufgelegt

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

DasProtokoll Nr. 15 zur Änderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist bei einer Feierstunde im Europarat in Straßburg für die Mitgliedsstaaten zur Zeichnung aufgelegt worden.

Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs verfügen die Staaten bei der Anwendung und Umsetzung der Konvention über einen Ermessensspielraum, der von den Umständen des Falls und der betroffenen Rechte abhängt. Dadurch wird deutlich, dass die Konvention im Hinblick auf den Schutz der Menschenrechte auf nationaler Ebene nach dem Subsidiaritätsprinzip angewandt wird. Daher wird durch das Protokoll Nr. 15 ein expliziter Hinweis auf dieses Prinzip und den Grundsatz des Ermessensspielraums in die Präambel der Konvention eingefügt. Darüber hinaus werden noch einige weitere Änderungen vorgenommen, darunter eine Verkürzung der Frist zur Einreichung einer Beschwerde beim Gerichtshof von sechs auf vier Monate nach der endgültigen nationalen Entscheidung.

Dieses Abkommen ist das Ergebnis von Arbeiten im Rahmen der Reform des Gerichtshofs. Bei den Konferenzen von Interlaken (2010) und Izmir (2011) haben die Mitgliedsstaaten nämlich einstimmig beschlossen, dass eine Reform des Kontrollmechanismus der Konvention notwendig ist, um langfristig seine Wirksamkeit zu gewährleisten, und zu diesem Zweck Aktions- und Monitoringpläne verabschiedet. Die auf der Konferenz von Brighton (2012) verabschiedete Erklärung enthält spezifische Bestimmungen, um diese Reform zum Abschluss zu bringen, die im Protokoll Nr. 15 aufgegriffen werden.

Das Protokoll Nr. 15 wurde anlässlich der heutigen Feierstunde von folgenden Staaten unterzeichnet: Andorra, Armenien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Rumänien, San Marino, Slowakei, Slowenien, Spanien, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Österreich und Schweden planen das Protokoll Nr. 15 am 25. Juni zu unterzeichnen.

Das Protokoll Nr. 15 tritt nach der Ratifizierung durch alle Mitgliedsstaaten in Kraft.

Pressemitteilung
Webseite des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Straßburg 24/06/2013
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