Zurück LGBT-Rechte sind Menschenrechte und keine Sonderrechte

Generalsekretär

In einem Associated-Press-Interview anlässlich des internationalen Tages gegen Homophobie und Transphobie erklärt der Generalsekretär des Europarates Thorbjørn Jagland, er sei „optimistisch“, dass Europa in der Frage der Diskriminierung von LGBT „in die richtige Richtung geht“.

Er begrüßte den Sieg von Conchita Wurst beim diesjährigen Eurovision Song Contest als ein Zeichen der Toleranz und als „positives Signal“ für LGBT-Rechte. „LGBT-Rechte sind Menschenrechte und keine Sonderrechte“, machte der Generalsekretär deutlich.

Jagland äußerte seine Sorge über die Verabschiedung diskriminierender Gesetze wie das Verbot „homosexueller Propaganda“ in der Russischen Föderation und anderen Ländern; er betonte indes, dass LGBT in ganz Europa Diskriminierung ausgesetzt seien.

„Schon 1999 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig entschieden [im Fall Smith und Grady gegen das Vereinigte Königreich (1999)], dass die Entlassung aus der britischen Armee aufgrund homosexueller Orientierung eine Verletzung des Rechts auf Privatleben darstellt. Dieses Urteil führte dazu, dass im Januar 2000 ein revidierter Armed Forces Code of Social Conduct (Kodex für soziales Verhalten in der Armee) verabschiedet worden ist.“

„Nicht in allen Ländern ist der Fortschritt gleich schnell, aber es ist eine allgemein positive Entwicklung zu beobachten“, so der Generalsekretär. Er wies darauf hin, dass in jüngster Vergangenheit LGBT-Kundgebungen in Ländern stattfanden, wo diese Paraden zuvor verboten oder von gewalttätigen Angriffen gestört worden sind. In Ländern wie Kroatien (Split), Polen (Warschau), Albanien (Tirana), der Republik Moldau (Chișinău) und Lettland (Riga) seien die Paraden in Zusammenarbeit mit den Behörden durchgeführt worden, entweder unter Polizeischutz oder ohne nennenswerte Störungen von Gegendemonstranten, bemerkte Jagland.

Er hob auch die Arbeit des LGBT-Pilotprojekts 2011–2013 des Europarates hervor, in dessen Rahmen sechs Mitgliedsstaaten bei der Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität unterstützt wurden: Albanien, Italien, Lettland, Montenegro, Polen und Serbien. „Dank dieser Initiative wurden spezifische LGBT-Aktionspläne und andere Strategien entwickelt, Gesetze überarbeitet, Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten organisiert und Sensibilisierungsmaßnahmen gefördert.“

„In diesen Ländern gibt es noch viel zu tun, aber es wurden schon große Fortschritte erzielt. Daraus haben wir auch wichtige Erfahrung gewonnen, wie man mit den Behörden zusammenarbeitet, um die LGBT-Rechte zu gewährleisten“, sagte Jagland.

Ebenso betonte er, dass die 2010 verabschiedete Empfehlung CM/Rec(2010)5 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität das „einzige internationale Rechtsinstrument ist, das sowohl die Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität als auch aufgrund der sexuellen Orientierung bekämpft“ und dass neue Antidiskriminierungsmaßnahmen im Juni dieses Jahres gestartet werden, die sich etwa mit der Ausbildung von Polizeikräften und mit der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, Sozialarbeitern und anderen Partnern in den 47 Mitgliedsstaaten beschäftigen.

Video gegen Homophobie

Straßburg 16/05/2014
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