Zurück Schutz des weltweiten freien Datenflusses im Internet

Der Europarat hat seine 47 Mitgliedsstaaten aufgefordert, den freien Fluss von Daten im Internet zu fördern und zu schützen sowie sicherzustellen, dass jegliche Sperrung von Inhalt im Einklang mit den Menschenrechtsnormen steht und den weltweiten Internetverkehr nicht beeinträchtigt.

Das Ministerkomitee des Europarates hat eine Empfehlung verabschiedet, in der eine Reihe von Grundsätzen für den freien, grenzüberschreitenden Datenfluss im Internet dargelegt sind, und seine 47 Mitgliedsstaaten aufgerufen zu gewährleisten, dass sich diese in den gesetzlichen Bestimmungen und in der Praxis widerspiegeln. In den Grundsätzen werden der Schutz des Rechts auf Privatsphäre, des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gemäß den Artikeln 8, 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention unterstrichen.

Das Ministerkomitee appelliert an die Staaten zu garantieren, dass vor jeglichem Eingriff in den Internetverkehr auf ihrem Hoheitsgebiet eine sorgfältige Prüfung erfolgt und es zu keinen unnötigen und unverhältnismäßigen Folgen in anderen Ländern kommt.

In der Empfehlung werden die Staaten überdies aufgefordert, die Entwicklung angemessener Verhaltenskodizes zur freiwilligen Selbstkontrolle zu erleichtern und so die Einhaltung der Menschenrechte durch die Internetakteure zu fördern. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung bewährter Praktiken in technischer Hinsicht unterstützt werden.

Im Hinblick auf Dienste, die Daten an entfernten Stellen speichern oder verarbeiten (Cloud-Dienste), unterstreicht die Empfehlung, dass die Staaten das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten sollten.

Zudem sollten die Staaten in einen weltweiten Dialog treten, um nach und nach gemeinsame Normen bezüglich kommender Aufgaben der internationalen Politik zu entwickeln, etwa in der Frage, welches Recht in Fällen, welche die Meinungsfreiheit und Cloud-Dienste betreffen, anwendbar und welches Gericht dafür zuständig ist.

Committee of Ministers Strasbourg 2 April 2015
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