Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) hat heute den Bericht der vierten Evaluierungsrunde über Bulgarien veröffentlicht. Das Thema des Berichts ist Korruptionsvorbeugung bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten.
GRECO kommt zu dem Schluss, dass Bulgarien im Allgemeinen über einen weitgehend zufrieden stellenden Rechtsrahmen und zahlreiche Einrichtungen und Instrumente verfügt, um Korruption zu verhindern. Trotz komplexer Regelungen und einer Vielfalt von Berichterstattungsinstrumenten gelang es dennoch nicht, den erwünschten kumulativen Effekt und qualitative Veränderungen bei den Maßnahmen zur Korruptionsabwendung zu erzielen. Kontrollen werden – wenn überhaupt – nur oberflächlich durchgeführt, und da es keine nachweisbaren Belege für die Feststellung und Ahndung von Verstößen gegen die Vorschriften zu Interessenkonflikten und Offenlegungsverpflichtungen gibt, wird Transparenz als Vorwand angesehen, was einen nachteiligen Einfluss auf das Vertrauen der Öffentlichkeit in die drei Einrichtungen hat, wobei insbesondere Richter das Misstrauen der Allgemeinheit auf sich ziehen.
GRECO befindet, dass es überaus wichtig ist, die Wirksamkeit der Vorgehensweisen zur Offenlegung und Ermittlung von Interessenskonflikten und Vermögen und deren Einfluss auf die Vorbeugung und Feststellung von Korruption bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten auf unabhängige Art und Weise zu bewerten und geeignete Korrekturmaßnahmen einzuführen. (mehr...)
Siehe auch:
Bulgarien im Europarat