MONEYVAL, das Organ des Europarates zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, hat heute den zweiten Fortschrittsbericht über den Heiligen Stuhl/Staat Vatikanstadt veröffentlicht. Der Bericht bewertet die Einhaltung der Empfehlungen, die MONEYVAL im Juli 2012 in seinem Bericht zur gegenseitigen Evaluierung und im Dezember 2013 in seinem ersten Fortschrittsbericht formuliert hat.
Das Organ kommt zu dem Schluss, dass der Heilige Stuhl die meisten technischen Mängel seiner Gesetze und Vorschriften behoben hat. Dennoch muss das System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung jetzt wirksame Ergebnisse im Hinblick auf Strafverfolgungen, Verurteilungen und Beschlagnahmen liefern.
Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, erklärte: „Ich begrüße den Fortschritt, den der Heilige Stuhl seit 2012 in einigen Bereichen erzielt hat, und fordere die Behörden dringend auf, die Empfehlungen MONEYVALS zu berücksichtigen und konkrete Resultate der laufenden Geldwäsche-Ermittlungen zu präsentieren.“
Der Bericht umfasst die Analyse MONEYVALS der Einhaltung der 16 wesentlichen Empfehlungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, welche die Finanzielle Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (FATF) im Jahr 2003 ausgesprochen hat.
MONEYVAL stellt fest, dass die intensive Prüfung der Konten des Instituts für die religiösen Werke (IOR) Früchte zu tragen scheint. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden etwa 4800 Konten geschlossen und zahlreiche beträchtliche Mängel bei der Umsetzung von Maßnahmen zur genauen Bestimmung und Überprüfung der Kontoinhaber behoben.
Durch einen verbindlichen Beschluss des Aufsichtsrates des IOR wurde präzisiert und bestätigt, welche Kunden über ein Konto bei der Bank verfügen dürfen. 2014 führte die Finanzermittlungsbehörde eine umfassende Prüfung des IOR durch und legte einen detaillierten Aktionsplan vor, den die Behörde nunmehr genau kontrolliert.
Laut dem Bericht wurden zwar Ad-hoc-Kontrollen der Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls (APSA) durchgeführt, eine vollständige Überprüfung wird jedoch erst Ende 2015 abgeschlossen.
Seit dem letzten Fortschrittsbericht ist die Zahl der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen stark angestiegen – zwischen Januar und September 2015 erfolgten 329 Meldungen –, vor allem aufgrund des kontinuierlichen Kontrollverfahrens der IOR-Konten. Seit ihrer Einrichtung hat die Finanzermittlungsbehörde (AIF) 30 Meldungen zur Untersuchung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, und 29 Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche wurden eingeleitet. Gemäß den neuen, modernen Bestimmungen für das Einfrieren möglicher Erträge aus Straftaten hat die Staatsanwaltschaft des Heiligen Stuhls Gelder in der Höhe von etwa 11 Millionen Euro eingefroren.
Seit der Verabschiedung des Evaluierungsberichts im Jahr 2012 wurden bisher jedoch keine Anklagen erhoben und keine Strafverfolgungen eingeleitet. Die Behörden des Heiligen Stuhls/des Staates Vatikanstadt sollten gewährleisten, dass die Gendarmerie und die Staatsanwaltschaft gezielte Finanzermittlungen durchführen können, um in den aktuellen Geldwäscheuntersuchungen konkrete Ergebnisse zu liefern.
Den Regeln von MONEYVAL zufolge sollte der Heilige Stuhl bis Dezember 2017 eine aktualisierte Fassung der Maßnahmen vorlegen, die zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses ergriffen wurden.
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Der Expertenausschuss zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL) ist ein Organ des Europarates, das die Einhaltung der internationalen und europäischen Normen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie deren wirksame Umsetzung bewertet und Empfehlungen an die nationalen Behörden zu notwendigen Verbesserungen in ihrem System richtet. MONEYVAL gewährleistet die Überwachung in 28 Mitgliedsstaaten des Europarates, im Heiligen Stuhl (einschließlich des Staates Vatikanstadt), Israel und die der britischen Krone unterstehenden Inseln Guernsey, Jersey und Isle of Man und im Überseegebiet Gibraltar.