Im Hinblick auf das neue russische Gesetz, das dem Verfassungsgericht die Befugnis einräumt, mögliche Konflikte zwischen den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der russischen Verfassung zu prüfen, hat der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, daran erinnert, dass sich gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention alle Mitgliedsstaaten des Europarates dazu verpflichtet haben, die endgültigen Urteile des Straßburger Gerichtshofs einzuhalten.
Der Generalsekretär erklärte, dass „es dem Verfassungsgerichtshof Russlands obliegt, die Achtung der Konvention zu gewährleisten, wenn er infolge der neuen Bestimmungen tätig werden muss. Der Europarat kann lediglich in konkreten Fällen bewerten, inwieweit Russland seine Verpflichtungen einhält. In anderen Mitgliedsstaaten ist bereits geprüft worden, ob die Urteile des Straßburger Gerichtshofs mit der nationalen Verfassung im Einklang stehen. Bisher ist es den Ländern stets gelungen, eine verfassungskonforme Lösung zu finden, und dies sollte auch in Russland möglich sein“.