Zurück NEIN zu Rassismus

Europäische Aktionswoche gegen Rassismus und Diskriminierung: 16. bis 22. März 2015
Say NO to racism European Action Week against Racism and Discrimination: 16-22 March 2015

„Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.“

Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention

Der Europarat verfügt über vielfältige Instrumente zur Schaffung eines institutionellen Rahmens auf der Grundlage demokratischer Werte, der Regierungen, Basisorganisationen und einfache Bürger dabei unterstützen soll, gemeinsam Diskriminierung vorzubeugen und sie zu bekämpfen.
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), ein aus unabhängigen Experten zusammengesetztes Menschenrechtsorgan des Europarates, hat die Aufgabe, Ausdrucksformen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz in Europa zu überwachen; sie verfasst Berichte und richtet an die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates Empfehlungen, durch welche die Entwicklung wirksamer Maßnahmen zur Bekämpfung des Problems gefördert werden soll.

Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Reihe von Urteilen ausgesprochen, die sich mit Rassendiskriminierung und Hassreden befassen: Darin werden Ausdrucksformen definiert, die als beleidigend und die Europäische Menschenrechtskonvention verletzend zu betrachten sind (darunter Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, aggressiver Nationalismus und Diskriminierung von Minderheiten und Migranten). Außerdem wird eine Unterscheidung getroffen zwischen tatsächlicher sowie schwerwiegender Anstiftung zum Extremismus einerseits und dem Recht des Einzelnen (darunter Journalisten und Politiker) andererseits, seine Meinung frei zu äußern und andere „zu beleidigen, zu schockieren oder zu verstören“.
Zu den anderen Organen des Europarates, die Rassismus und Diskriminierung bekämpfen, zählen der Menschenrechtskommissar und die Parlamentarische Versammlung des Europarates.

Im März 2014 hat der Europarat die „Bewegung gegen Hassreden“ gestartet: Ziel dieser Jugendkampagne ist es, die Akzeptanz für Hassreden im Internet zu senken sowie die Teilhabe und staatsbürgerliche Beteiligung junger Menschen im Internet zu fördern, darunter auch im Hinblick auf die Internet-Governance.

Nehmen Sie an der Umfrage der Bewegung gegen Hassreden teil, um den Europarat bei der Erhebung von Daten über das aktuelle Ausmaß von Rassismus und Hassreden im Internet zu unterstützen. Besuchen Sie außerdem die Webseite der Bewegung gegen Hassreden, verbreiten Sie deren Inhalt, beteiligen Sie sich an den Spielen und hinterlassen Sie einen Kommentar: Dadurch tragen Sie dazu bei, Rassismus in jeglicher Form zu bekämpfen, sei es im Internet oder abseits davon.

Siehe auch:
Die von Hassreden bedrohten Werte müssen gestärkt werden, erklären die Vorsitzenden der Menschenrechtsinstitutionen am Internationalen Tag gegen Rassismus

Video

Europarat Straßburg 16. März 2015
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page